Re: Freiwillige Versicherung GKV bei Arbeitslosigkeit ohne Bezug v. Leistungen (Krankenkassenrecht)
Hallo,
es gibt keine Nachversicherung sondern nur einen nachgehenden Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 SGB V). Dieser besteht aber nur, wenn kein anderweitiger Versicherugnschutz besteht.
Eine freiwillige Versicherung schließt sich immer unmittelbar an die vorherige Pflichtversicherung an. Die freiwillige Versicherung schließt also einen nachgehenden Leistungsanspruch aus.
Eine freiwillige Versicherung ist damit nur ab 01.11.09 möglich. Die Einschätzung der AOK hinsichtlich der Beitragshöhe ist richtig.
Eine Versicherung über die PKV wäre eine (wahrscheinlich aber wesentlich teurere) Alternative.
MfG
ratte1
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timewarp,
03.11.2009, 13:41
- Re: Freiwillige Versicherung GKV bei Arbeitslosigkeit ohne Bezug v. Leistungen - Markus, 03.11.2009, 14:06
- Re: Freiwillige Versicherung GKV bei Arbeitslosigkeit ohne Bezug v. Leistungen -
ratte1,
04.11.2009, 08:38
- Re: Freiwillige Versicherung GKV bei Arbeitslosigkeit ohne Bezug v. Leistungen - timewarp, 04.11.2009, 08:49