Zwangsvers. f. Selbst. rote Zahlen= mehr Beitrag? (Krankenkassenrecht)
Hallo an alle!
Ich fiel 2007 auch unter die Zwangsversicherungspflicht für Selbstständige, da die Kasse umfangreiche Überprüfungen anstellte, durfte ich einen Betrag xxxx nachzahlen.
Da ich einen Berufsunfall hatte ,erhielt ich von der BG so etwas wie einen Existenzgründungszuschuß, da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben konnte, dieser lief allerdings 2008/Aug. aus. Bis dahin war ich mit 227.- (ungefähr) Beitrag veranlagt. Nun legte ich den Steuerbescheid 2007 vor, da mein Steuerberater diesen erst Mitte d.J. fertig hatte, hats halt gedauert.
Danach wollte er Sachbearbeier der GKV die BWA 2008 , beides, der Steuerbescheid und die BWA wiesen rote Zahlen auf.
Nun erhielt ich einen Anruf des Sachbearbeiters, der mir eine kräftige Nachzahlung ca. 1350.- seit 08/2008 ankündigte.
Begründung: Ich würde ab diesem Zeitraum nicht mehr in dem ermäßigten Tarif für Existenzgründer geführt, sondern werde nach der Mindesteinkommensgrenze 1980.- Euro festgesetzt.
In einen Tarif für bedürftig Selbständige könne ich nicht eingegliedert werden, da 1. Mieteinnahmen da wären und zum 2. meine Ehefrau ja berufstätig sein.
Nun meine Frage: Nennt man dies soziale Gerechtigkeit?
Wenn ich keine Einnahmen habe muß ich mehr zahlen als wen ich von der BG die Beträge für die Sozialversicherung erstattet bekomme.
Wie zahlt man von 00.00 Euro Gewinn 311.- Beiträge + 1350.- Euro Nachzahlung?