Re: Sonderkündigungsrecht als freiwillig gesetzlich Versicherte (Krankenkassenrecht)
Hallo,
nein, gibt es nicht - eine freiwillige Versicherung endet grundsätzlich nur mit einer ordentlichen, schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
bei dir hat sich ja nichts geändert - du warst vorher freiwillig versichert und wirst es auch als Beamter sein.
Sicher wirst du in deinem Fall den begriff "freiwillig" nicht akzeptieren, es ist aber nun mal so.
Gruß
Czauderna