Re: Sonderkündigungsrecht als freiwillig gesetzlich Versicherte (Krankenkassenrecht)
Hallo,
nein, gibt es nicht - eine freiwillige Versicherung endet grundsätzlich nur mit einer ordentlichen, schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen.
bei dir hat sich ja nichts geändert - du warst vorher freiwillig versichert und wirst es auch als Beamter sein.
Sicher wirst du in deinem Fall den begriff "freiwillig" nicht akzeptieren, es ist aber nun mal so.
Gruß
Czauderna
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- Sonderkündigungsrecht als freiwillig gesetzlich Versicherte -
demmerling,
09.11.2009, 09:45
- Re: Sonderkündigungsrecht als freiwillig gesetzlich Versicherte - Czauderna, 09.11.2009, 12:33