Re: Stiefkinder mitversichern (Krankenkassenrecht)

GKVler, Samstag, 14.11.2009, 14:39 (vor 5490 Tagen) @ Gast

vom Prinzip her läuft es so:

du rechnest alles Einkommen (inkl. Unterhalt aber ohne Kindergeld) zusammen. Die Summe teilst du durch die Anzahl der Familienmitglieder. Das Ergebnis ist ist der Unterhaltsbedarf. Diesen Unterhaltsbedarf teilst du nun durch 2. Dann erhälst du den halben Unterhaltsbedarf.
Der überwiegende Unterhalt ist dann gegeben, wenn der halbe Unterhaltsbedarf höher ist als das Einkommen des Stiefkindes.

Gruß GKVler


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