Re: Muss GKV in D freiwilliger Versicherung zustimmen? (D - CH) (Krankenkassenrecht)
Hallo,
nein, können sie nicht - wenn eine freiwillige Weiterversicherung in Deutschland beantragt wird, die Voraussetzung dafür erfüllt sind (Vorversicherungszeit) und dann auch der Beitrag gezahlt wird ist das alles okay. Sofern der Betreffende die Kasse nicht informiert (was er auch nicht muss - er muss lediglich seine Einkünfte wahrheitsgemäss der Kasse angeben) dann ist das der Kasse egal.
Wenn Sie davon weiß wird sie als gute Kasse den Betreffenden darüber aufklären dass eine Doppelversicherung ein ziemlicher Unsinn ist, aber des Menschen Wille ist ja bekanntlich sein Himmelreich.
Gruß
Czauderna
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GKV,
22.11.2009, 12:14
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Czauderna,
22.11.2009, 15:26
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GKV,
22.11.2009, 18:01
- Re: Muss GKV in D freiwilliger Versicherung zustimmen? (D - CH) - Czauderna, 22.11.2009, 18:28
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GKV,
22.11.2009, 18:01
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Czauderna,
22.11.2009, 15:26