Muss GKV in D freiwilliger Versicherung zustimmen? (D - CH) (Krankenkassenrecht)
Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, bei Wohnsitz in D und Arbeitsplatz in der Schweiz.
Muss die deutsche Krankenversicherung einen hierbei aufnehmen wenn man sich entscheidet sich freiwllig in D zu versichern oder kann sie dies auch ablehnen (z.B. wegen bestehender Vorerkrankungen)?
Vielen Dank!
Re: Muss GKV in D freiwilliger Versicherung zustimmen? (D - CH)
Hallo,
Aufnahme in die GKV als freiwillig Versichert - das kann man so ohne weiteres nicht beantworten, dazu müsste man näheres wissen.
Wie und bis wann war der Betreffende bisher versichert in Deutschand ?
Gruß
Czauderna
Re: Muss GKV in D freiwilliger Versicherung zustimmen? (D - CH)
Bisher wurde ganz normal in D gearbeitet und in einer GKV versichert.
Wie sieht das nun bei einem neuen Arbeitsplatz in CH mit Wohnsitz in D aus?
Muss die GKV die bisher versichert hat weiter versichern oder könnte sie einen an die schweizer Versicherungen "abschieben" ?
Danke!
Re: Muss GKV in D freiwilliger Versicherung zustimmen? (D - CH)
Hallo,
nein, können sie nicht - wenn eine freiwillige Weiterversicherung in Deutschland beantragt wird, die Voraussetzung dafür erfüllt sind (Vorversicherungszeit) und dann auch der Beitrag gezahlt wird ist das alles okay. Sofern der Betreffende die Kasse nicht informiert (was er auch nicht muss - er muss lediglich seine Einkünfte wahrheitsgemäss der Kasse angeben) dann ist das der Kasse egal.
Wenn Sie davon weiß wird sie als gute Kasse den Betreffenden darüber aufklären dass eine Doppelversicherung ein ziemlicher Unsinn ist, aber des Menschen Wille ist ja bekanntlich sein Himmelreich.
Gruß
Czauderna