Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten (Krankenkassenrecht)

Trypta, Freitag, 11.12.2009, 12:24 (vor 5451 Tagen)

Hallo,

es ist ja bekannt, dass bei freiwillig GKV-Versicherten zu viel bezahlte Beiträge nicht erstattet werden, wenn sich rückwirkend anhand des Steuerbescheids ein niedrigeres Einkommens als ursprgl. angesetzt ergeben hat (zu wenig gezahlte Beiträge müssen natürlich nachgezahlt werden).

Ich hätte hierzu ein Frage:
Ich habe gleichzeitig den Steuerbescheid von 2006 und 2007 eingereicht. In beiden Jahren liegt das steuerliche Ergebnis über den vorläufigen Beiträgen, so dass ich für beide Jahre nachzahlen muss.
In 2006 war allerdings das Einkommen deutlich höher als in 2007. Die Krankenkasse setzt jetzt für 2007 aber das gleiche (hohe) Einkommen von 2006 für die Nachtragszahlung an und ignoriert die Angaben im Steuerbescheid von 2007, weil ja nachträglich nichts abgesenkt wird. Allerdings wurden die "richtigen" Beiträge für 2007 ja noch gar nix festgelegt, sondern nur vorläufige Vorauszahlungen erhoben, von einer nachträglichen Beitragsreduktion (also dass ich z.B. etwas zurück bekommen will) kann keine Rede sein.

Ist dieses Vorgehen der Krankenkasse korrekt, oder darf sie meinen Steuerbescheid von 2007 nicht einfach ignorieren, weil ich da weniger verdient habe als in 2006 ?

Danke für Eure Antworten.

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Krzysiaczek, Freitag, 11.12.2009, 14:57 (vor 5451 Tagen) @ Trypta

Hallo
würde mich auch interessieren, meine Situation ist praktisch identisch.
Gruß Krzysiaczek

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

MisterX, Freitag, 11.12.2009, 15:18 (vor 5451 Tagen) @ Krzysiaczek

Die Änderung erfolgt ab dem Monat nach ZUGUNGS des JEWEILIGEN Steuerbescheides für die Zukunkunft.

Außnahme: Feststezung des Beitragses unter Vorbehalt z.B. bei Beginn der selbstst. Tätigkeit

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Trypta, Freitag, 11.12.2009, 15:35 (vor 5451 Tagen) @ MisterX

Danke für Deine schnelle Antwort, Mister X.

Ja, ich war 2006 Existenzgründer, so dass die Beiträge für 2006 und 2007 zunächst "vorläufig" festgesetzt wurden.
Habe ich Dich richtig verstanden, dass in diesem Fall die Krankenkasse die 2006er Einnahmen nicht einfach fortschreiben darf, auch wenn ich den 2007er Steuerbescheid natürlich erst nach Ablauf von 2007 einreichen konnte, sondern sie die tatsächlichen Einkünfte für 2007 verwenden muss, da die Beiträge ja noch nicht endgültig festgesetzt sind.

Gruß
Trypta

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Czauderna, Montag, 14.12.2009, 19:55 (vor 5447 Tagen) @ Trypta

Hallo,
ja, wenn die beiden Einkommenseuerbescheide gleichzeitig bei der Kasse eingereicht wurden dann wird die Berechnung für 2006 vorgenommen und nachgefordert oder zurückgezahlt und für 2007 passiert das Gleiche. Die Einstufung für 2007 ist dann eine endgültige was zur Folge hat as bei Vorlage des Bescheides für 2008 keine rückwirkende Nachforderung bzw. Erstattung mehr erfolgt. Es wird eine NEueinstufung bis zu dem Zeitpunkt gemacht an dem der Bescheid für 2009 vorgelegt wird usw.,usw.
Gruß
Czauderna, der das immer so gehandhabt hat.

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Bernhard A. Greiner @, Dienstag, 12.01.2010, 12:08 (vor 5419 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Czauderna,
ich habe aber genau dieses Problem!
Ich bin seit 2000 selbstständig.
Nun habe ich EKST 2006 und 2007 (am 1.11.2009) bei der GKV gemeinsam eingereicht (nach einer Erinnerungsanfrage).
Und die GKV berechnet nun rückwirkend einen neuen Beitrag zum 1.5.2008 (Aussstellungsdatum der ESKT 2006)
mit einer Beitragserhöhung.
Die geringeren Einnahmen in 2007 werden jedoch erst zum 1.11.2009 (Einreichung der EKST 2007 bei der GKV) berücksichtigt.
Daraus ergibt sich eine Nachzahlung von 3750,- Euro.
Ist das Vorgehen richtig, es widerspricht doch Ihrer Aussage, daß Beiträge nicht rückwirkend geändert werden können außer bei Existenzgründern.
Mit besten Grüßen
B.A.Greiner

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Czauderna, Dienstag, 12.01.2010, 20:09 (vor 5418 Tagen) @ Bernhard A. Greiner

Hallo,
Antwort ist per E-Mail ergangen
Gruß
Czauderna

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Ingrid Aulbach @, Mittwoch, 13.01.2010, 13:16 (vor 5418 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,
ich habe schon im ganzen Netz geforscht und vielleicht finde ich hier eine Antwort auf meine Frage.
Hier mein Fall.
Ich habe mich im Juli 07 in der Gastronomie selbstständig gemacht.
Da ich mein Einkommen noch nicht wissen konnte war eine Schätzung für die Krankenkassenbeiträge notwendig.
Ich hatte damals ein Einkommen von ca. 1900,00 € angegeben, wonach ich dann mit 342,00 € Beiträge angefangen habe.
Im Jahr 2008 habe ich allerding bedeutend weniger verdient, der Beitrag aber mitlerweile auf 352,00€ anstieg.
Leider bin ich im September 08 krank geworden und bekam dann ab Oktober 08 Krankengeld, welches ja bekanntlich zum 31.12.08 wegviel. Ich musste dann meine Selbstständigkeit zum 31.01.09 aufgeben.
Nun habe ich meiner Krankenkasse die Steuerbescheide von 07und den Bescheid von 08 ( der allerdings erst im September 09 einging, wo ich schon garnicht mehr selbstständig war) zugeschickt.
Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich lt. Steuerbescheid 07 ein Einkommen von 2376,00 € hatte, was der anfänglichen Schätzung ab Juli 07 von 1900,00 € abweicht und ich daher 1333,00 € zurück zahlen muss, weil nicht rückwirkend erstattet wird.
Die Einnahmen lt. Steuerbescheid 08 von ca. 1500,00 € wurden überhaupt nicht berücksichtigt.
Ich habe zwar zugegeben, die Steuerbescheide recht spät eingereicht, weil ich wegen meiner Krankheit ( habe ein neues Kniegelenk erhalten ), recht überfordert und abgelenkt war, aber ich finde dies nicht richtig und hoffe, Sie können mir irgendwie helfen und einen Rat geben.
Vielen Dank im Voraus,

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Czauderna, Mittwoch, 13.01.2010, 20:37 (vor 5417 Tagen) @ Ingrid Aulbach

Hallo,
nun, vom Ablauf her hat die Kasse auch so gehandelt dass sie die Tatsache der verspäteten Einreichung der Einkommenssteuerbescheide entsprechend "sanktioniert" hat und erst ab Einreichung Veränderungen zu Ihren Gunsten vorgenommen hat und die Nachforderung erfolgte deshalb weil es sich ja um eine vorläufige Einstufung handelte.
Nur, es fällt mir folgendes auf - die Kasse verlangt rückwirkend ab 2007 Beitrag nach weil Ihr Einkommen höher war als geschätzt.
Was ist denn da mit der Krankengeldnachzahlung ?
Das Krankengeld wurde doch auch nur vom geschätzten Einkommen aus errechnet und wenn die Kasse nun für ein höheres Einkommen Beitrag haben will dann muss sie auch die Leistung neu berechnen, so sehe ich das jedenfalls.
Gruß
Czauderna

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Ingrid @, Donnerstag, 14.01.2010, 11:05 (vor 5417 Tagen) @ Czauderna

Guten Morgen, ich habe Ihnen per Mail geschrieben.
Gruss, Ingrid

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

PM6377 @, Montag, 03.05.2010, 12:22 (vor 5308 Tagen) @ Ingrid

Hallo, hab mir die Beiträge mal durchgesehen, aber noch nicht die richtige Antwort auf meine Frage gefunden.

Zum Sachverhalt:
ich habe mich am 01.01.2008 selbstständig gemacht und war von 01.01.08 bis 28.02.08 bei der MobilOil freiwillig versichert.
als voraussichtliches einkommen zur vorläufigen berechnung habe ich ein einkommen von 2.500 euro genannt, aus dem die berechnung dann auch tatsächlich erfolgt ist.

ich habe einen Existenzgründungszuschuß von 1.850 Euro (inkl. der 300 für sozialsicherung) erhalten und in diesen beiden monaten nachweislich nur 199 euro an provisionseinnahmen erzielt. lebenshaltung etc. wurde aus dem zuschuß und meinen rücklagen erzielt.

die bkk mobiloil hat jetzt meinen einkommensteuerbescheid angefordert, auf dem für 2008 ein steuerpflichtiges jahreseinkommen von 29.538 euro genannt ist.
nun habe ich von der mobil-oil einen bescheid erhalten in dem sie, ausgehend von dem jahreseinkommen ein monatliches einkommen von 3.600 euro zugrunde legen und für diese beiden monate knapp 400 euro nachfordern.
ist das rechtmäßig?

es gilt meines wissens doch das zufluss-prinzip und wenn ich in diesen beiden monaten lediglich ein einkommen von 1850 plus 100 euro provisionseinnahmen hatte, können die doch nicht hergehen und das jahreseinkommen durch 12 teilen und umlegen, oder doch? zumal ich bei der nächsten kasse (ikk ebenfalls freiwillig versichert) ja für den vollen betrag ebenfalls GKV-Beiträge gezahlt habe und dort auch das korrekte einkommen angegeben hatte.

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Czauderna, Montag, 03.05.2010, 13:11 (vor 5308 Tagen) @ PM6377

Hallo,
nein, die Mobil-Oil hat hier richtig entschieden in dem sie das Jahreseinkommen auf 12 Kalendermonate verteilt hat. Das wird bei allen anderen GKV-Kassen ebenso gehandhabt.
Wenn meiner deiner Argumentation folgen würde muesste die Kasse monatlich eine Überprüfung der Beitragshöhe vornehmen und wie wolltest du deine monatliche Einnahmen belegen. Dies würde auch bedeuten dass du in Monaten ohne Einnahmen auch keienen Beitrag zahlen muesstest?.
Nein, es ist schon so richtig und auch gewollt dass die Jahreseinnahmen auf die Kalendermonate verteilt werden.
Hättest Du dich beispilesweise erst zum 01.03.2008 selbständig gemacht dann wären die Einnahmen natürlich auch nur auf 10 Monate verteilt worden.
Gruß
Czauderna

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 11.12.2009, 15:36 (vor 5451 Tagen) @ Krzysiaczek

Das sind die wundersamen Dinge der GKV, die gleichwohl wie die ebenso bekannt scharfen Prüfungen der Einkommensverhältnisse bei unterhaltsverpflichteten Vätern durch bissige Damen vom Jugendamt mehr als nur nerven. Kein Grund, wenn dann viele notgedrungen in die PKV abwandern. Das sind dann sicher nicht die Wunschkunden der privaten Welt, aber hohe Nachzahlungsforderungen plus schwer kalkulierbare Beiträge und oft auch Wut spielen bei immer mehr Wechslern eine gewaltige Rolle. Dagegen sind die Finanzbeamten richtig nett und oft kooperativ und kennen praktisch sogar richtige Ermessenspielräume ..

Was nützt ein möglicherweise künftig geringerer Rentnerbeitrag in der Gesetzlichen von visionären 140€, wenn ein Selbständiger in der GKV heute schon über 300€ und noch ohne! Krankengeld abdrücken muß? Selbst mit vierzig Jahren muß er bei den Privaten nur 170€ für die komplette Krankenversicherung nebst Pflegeversicherung aufbringen. Mit fünfzig werdens dann 245€ sein. Wird auch nicht fürn Appel undn Ei zu bekommen sein, aber da kann er ja wenigstens jeden Monat aus der Ersparnis zur Gesetzlichen was zur Seite legen.

Um mal beim Rechenbeispiel des 40jährigen Selbständigen zu bleiben: für 51€ mehr Gesamtaufwand wird sein Beitrag im Alter schon um 150€ gesenkt. Fragen? ePost

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

GKVler, Freitag, 11.12.2009, 21:44 (vor 5450 Tagen) @ Joachim Röhl

@Joachim Röhl: teilweise bewundernswert, deine Kreativität und was du alles in Zusammenhang miteinander bringst....

ich finde es übrigens eher traurig, wenn sich die Damen des Jugendamtes mit Vätern beschäftigen müssen, die nicht bereit sind, für ihre Kinder Verantwortung zu tragen (auch finanziell). Da kann das Jugendamt nach meiner Meinung gar nicht bissig genug sein...

Gruß GKVler

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 13.01.2010, 13:53 (vor 5418 Tagen) @ GKVler

Traurig ist, daß der mündige Bürger in unserer Gesellschaft zwar der Haftpflichtversicherung nebst Kfz-Steuer entgehen kann, indem er einfach kein Auto erwirbt oder durch sexuelle Verhütung kein Kind zeugt, für das er später mal kräftig alimentieren muß. Bei der Zwangskrankenversicherung für Selbständige! bleibt als einziger Ausweg nur der Tod oder der mittlerweile oft gewählte Wegzug ins Ausland. Nicht umsonst explodieren TV-Sendungen wie Ab und Raus oder Mein neues Leben ..

Aus der Praxis ein aktuelles "Begrüßungsschreiben" der hiesigen AOK: Sehr geehrte Frau ... wir begrüßen Sie als Mitglied in unserer Versichertengemeinschaft und danken für das entgengebrachte Vertrauen ... folgende Einnahmen haben wir zugrunde gelegt: 1890€ .. der Beitrag beträgt 281€ Krankenversicherung und 41€ Pflegeversicherung ... für den Zeitraum ab 01.04.2009 ein Gesamtrückstand von 2216€ .. überweisen Sie den Betrag auf unser Konto .. bequem per Lastschrifteinzugsermächtigung .. Dezember 2009

Re: Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV-Versicherten

RHW, Montag, 03.05.2010, 19:26 (vor 5308 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
ein Hinweis am Rande:

die bkk mobiloil hat jetzt meinen einkommensteuerbescheid angefordert, auf dem für 2008 ein steuerpflichtiges jahreseinkommen von 29.538 euro genannt ist.

Für die Beitragsberechnung sind die "Einkünfte laut Steuerbescheid" maßgebend (zuzüglich evtl. steuerfreier Einnahmen).
Gruß
RHW

Re: Selbständige

Klage @, Mittwoch, 01.09.2010, 17:15 (vor 5187 Tagen) @ Joachim Röhl

Im Grundgesetz unterliegt eine Pflichtkrankenversicherung dem Vorbehalt der Grundrechte. Sowohl das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als auch das Grundrecht der Gewerbefreiheit schränken die Wirkung einer Pflichtkrankenversicherung ein. Es kann doch nicht sein, wenn ein Selbstständiger deshalb nicht aktiv werden kann, weil er nicht genügend verdient, um die Pflichtkrankenversicherung zu bezahlen. Es kann doch nicht sein, sich in das die Grundrechte einschränkende Sozialbehördensystem zu begeben, um wirtschaftlich aktiv werden zu dürfen. Demnach hätte eine Pflichtkrankenversicherung ja einen höheren Stellenwert als die Grundrechte. Eine Pflichtkrankenversicherung sichert für einen etwaigen Fall ab. Die Grundrechte sind tagtäglich notwendig.

Rationierung in der Medizin findet schon heute statt. Die Grundrechte "freie Entfaltung der Persönlichkeit" und "Gewerbefreiheit" werden demnach für einen etwaigen Fall eingeschränkt, der zudem von rationierter Medizin betroffen ist.

Ein Zitat aus einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist unter diesem Link zu finden.

Re: Selbständige

GKVler, Mittwoch, 01.09.2010, 20:55 (vor 5186 Tagen) @ Klage

nun ja, man könnte die Pflicht zur Krankenversicherung auch als Ausgestaltung des Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz auffassen:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

und in deine Persönlichkeitsrechte greifen auch andere Pflichten ein: die Pflicht, Steuern zu zahlen, die Schulpflicht und andere...
das wird damit begründet, dass das öffentliche Interesse daran höher und wichtiger einzuschätzen ist, als dein Interesse.

was letztendlich höher und wichtiger einzustufen ist, können nur die zuständigen Gerichte entscheiden.

Gruß GKVler

Re: Selbständige

Klage @, Donnerstag, 02.09.2010, 13:33 (vor 5186 Tagen) @ GKVler

Das erklärt aber noch nicht die Einschränkung der Gewerbefreiheit.

Re: Selbständige

Klage @, Donnerstag, 02.09.2010, 17:23 (vor 5186 Tagen) @ GKVler

Es gibt keine Steuer lediglich darauf, daß eine Person existiert. Das ist aber genau der Fall beim jetzigen Zustand der Rechtslage. Die Krankenversicherungsleistungen werden auf ein Minimum reduziert, wenn die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt werden. Außerdem gibt es schon jetzt Rationierung im Gesundheitswesen:
1. Frontal-21: http://www.youtube.com/watch?v=rsNmBfAFAFY&feature=related
2. Panorama: http://www.youtube.com/watch?v=sTYII7U8dqw&feature=related
3. Panorama: http://www.youtube.com/watch?v=IW-xR6QyFZK

Ein etwaiger Anlaß wird als Grund herangezogen, damit Artikel 2 Grundgesetz eingeschränkt wird, um dann wiederum dem etwaigen Fall keine Leistungen zu gewähren.

Das ist nicht nachvollziehbar.

Eine Schulpflicht ist mit einem solchen Eingriff nicht zu vergleichen, da die dadurch verursachte Spannung nicht die bloße Existenz der betroffenen Person bedroht.

Bei Eingabe des Stichworts "Zwangskrankenversicherung" bei Google wird u.a. auf dieses Forum verwiesen und zwar wie folgt:

"Krankenkassenforum - Beitragsnachforderung bei freiwillig GKV ...
3. Mai 2010 ... Bei der Zwangskrankenversicherung für Selbständige! bleibt als einziger Ausweg nur der Tod oder der mittlerweile oft gewählte Wegzug ins ...
www.krankenkassentarife.de./forum/index.php?mode... - Im Cache"

Die Bedrohung der betroffenen Person ist somit nicht nur existentiell, sondern tödlich.

Das widerspricht dem staatlichen Auftrag nach Artikel 1 Grundgesetz. Dieser sieht nämlich vor, daß die Menschenwürde zu wahren ist.

Es gibt viele Klagen wegen der Verletzung der Menschenwürde, aber in einem ist die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts abgesichert, daß die Wahrung der Menschenwürde zumindest heißt, daß der Staat und seine öffentlich-rechtlichen Körperschaften seine Handlungen nicht so ausrichten dürfen, daß Menschenleben bedroht ist.

Re: Selbständige

Czauderna, Donnerstag, 02.09.2010, 19:13 (vor 5186 Tagen) @ Klage

Hallo,
was willst Du eigentlich erreichen ??
Zustimmung zu deiner These ?? - das wird kaum der Fall sein,
weil es bei deiner Auffasssung um grundsätzlich gesellschaftlich politische Fragen geht und dies hier ist ein Krankenkasse-Forum.
Wenn dir die Gesetzgebung nicht passt, okay, dein gutes Recht, dann musst du die Kosequenzen daraus ziehen - wie das aussehen soll, auch das musst du selbst wissen, aber das unsere Sozialgesetzgebung jemanden mit dem Tode bedroht, das ist schon absoluter Quatsch.
Gruss
Czauderna

Re: Selbständige

Klage @, Donnerstag, 02.09.2010, 23:08 (vor 5185 Tagen) @ Czauderna

Ich erinnere mich noch sehr gut, als ich beim Amtsgericht um Prozeßkostenhilfe bettelte und die Rechtspflegerin mir deshalb Prozeßkostenhilfe bewilligte, weil mir die Schweißperlen von der Stirn herunterflossen, nur weil die Krankenkasse ein fiktives Einkommen, das ich gar nicht hatte, legal bei mir annahm. Migräne und psychosomatische Beschwerden inbegriffen.

Wenn das kein Angriff in Form von Spannungen durch die Schulden eines Vollstreckungsbescheids ist, was dann? Und Spannungen KÖNNEN - müssen nicht - zum Tod führen.

Ich habe nur zum Ausdruck gebracht, das die derzeitige Rechtslage fragwürdig ist, was heute auch in der Tagesschau mit einem Bericht über die Anmahnung der Verkürzung langer Prozesszeiten durch den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte indirekt bestätigt wurde. Als Verursacher wurde die Bundesregierung angegeben.

Es ist nicht die Gesellschaft hierfür verantwortlich, sondern u.a. auch die öffentlich-rechtlichen Körperschaften in ihrer jeweiligen Funktion. Ich erinnere z.B. an ein Schreiben des Spitzenverbands der deutschen Krankenkassen, das als Rechtsgrundlage dafür dient, bestimmte Sachverhalte in bestimmmter Weise zu behandeln. Nachzulesen in Rechtskommentaren.

Übrigens, ich bin nicht der Kläger in dem Link. Dazu hätte ich nicht die Kraft.

An anderer Stelle im Web beklagt sich sogar ein Rechtsanwalt über die bestehende Situation.

Re: Selbständige

Czauderna, Freitag, 03.09.2010, 15:04 (vor 5185 Tagen) @ Klage

Hallo,
ich darf dich zitieren -

"Ich erinnere mich noch sehr gut, als ich beim Amtsgericht um Prozeßkostenhilfe bettelte und die Rechtspflegerin mir deshalb Prozeßkostenhilfe bewilligte, weil mir die Schweißperlen von der Stirn herunterflossen, nur weil die Krankenkasse ein fiktives Einkommen, das ich gar nicht hatte, legal bei mir annahm. Migräne und psychosomatische Beschwerden inbegriffen."

so, so deshalb bekamst du Prozesskostenbeihilfe - na, wenn das so einfach ist, muss ich mir das merken.
Ich sehe allerdings immer noch keinen Zusammenhang zwischen Rechtsprechung und Bedrohung der Gesundheit im Allgemeinen durch, in diesem Falle der Krankenkasse.
Sag doch einmal konkret - was wäre in deinen Augen die Lösung des Problems - gleiches Recht für alle oder jeweils individuelle Lösung
unter Berücksichtigung der "Widerstandsfähigkeit" des Versicherten ? oder hast du andere Gedanken ?
Gruss
Czauderna

Re: Selbständige

Klage @, Samstag, 04.09.2010, 02:42 (vor 5184 Tagen) @ Czauderna

Zitat: "Sag doch einmal konkret - was wäre in deinen Augen die Lösung des Problems - gleiches Recht für alle oder jeweils individuelle Lösung unter Berücksichtigung der 'Widerstandsfähigkeit' des Versicherten?"

In meinen Augen gibt es gar keine Lösung des "Problems". Von den ca. 300.000 Nichtversicherten waren wieviel krank und haben wieviel gekostet? Vor 2007 gab es keinen Versicherungszwang für Selbständige. Die Lösung ist ganz einfach: entweder gänzliche Versicherungsfreiheit oder Recht auf Versicherung oder Versicherungszwang mit Zahlung von Beiträgen gemäß des TATSÄCHLICHEN Einkommens, wenn es bei letzterem kein Einkommen gibt, wird eben auch nur 0 EURO Beitrag gezahlt.

So wird der Krankenversicherungszwang instrumentalisiert, für sich selbst Einnahmen zu generieren. Und das anscheinend grenzenlos bei gleichzeitiger Kürzung der Leistung.

ALG II ist keine wirtschaftliche Basis. Das ist nur ein Topf. Dieser Topf zahlt in den Topf Krankenversicherung. Und vom ALG II-Topf sind nicht alle betroffen.

Was Sie als "absoluten Quatsch" darstellen, dient nur der Image-Pflege.

Aber ich meine zu erkennen, daß Sie kein Verständnis für mein Anliegen haben. Zitat: "so, so deshalb bekamst du Prozesskostenbeihilfe - na, wenn das so einfach ist, muss ich mir das merken." Es war nicht einfach. Aber Sie möchten es insinuieren. Da hat meine "Widerstandsfähigkeit" geschwächelt.

So werden Sie wohl weiterhin eine andere Meinung haben als ich.

Re: Selbständige

RHW, Samstag, 04.09.2010, 08:34 (vor 5184 Tagen) @ Klage

Hallo,

"In meinen Augen gibt es gar keine Lösung des "Problems". Von den ca. 300.000 Nichtversicherten waren wieviel krank und haben wieviel gekostet? Vor 2007 gab es keinen Versicherungszwang für Selbständige. Die Lösung ist ganz einfach: entweder gänzliche Versicherungsfreiheit oder Recht auf Versicherung oder Versicherungszwang mit Zahlung von Beiträgen gemäß des TATSÄCHLICHEN Einkommens, wenn es bei letzterem kein Einkommen gibt, wird eben auch nur 0 EURO Beitrag gezahlt."

Hier einige Gedanken dazu:
Von den Versicherten (und auch den Nicht-Versicherten) ist zum Glück immer nur ein kleiner Teil krank. Bei Krankheit gibt es aber sehr oft einen sehr starken Wunsch bei den Nicht-Versicherten ganz plötzlich eine Versicherung haben zu wollen. Das ist aber für eine Versicherung nicht machbar/tragbar ("ein brennendes Haus ist nicht zu versichern"). In der Vergangenheit hatten die Nicht-Versicherten dann sehr häufig keine Rücklagen und die Kosten wurden dann vom Sozialamt getragen (und damit vom Steuerzahler). Die Einführung ist also zum Schutz der (verschuldeten) Städte und der anderen Steuerzahler (und Beitragszahler, wenn es die Erkrankten doch irgendwie in die GKV geschafft haben).

"Vor 2007 gab es keinen Versicherungszwang für Selbständige."
Und vor 1884 gab es auch keine Versicherungspflicht für Arbeitnehmer. Wenn Freiheit dann auch ruhig für alle. Als Arbeitnehmer ist meine Freiheit nach dem Grundgesetz auch eingeschränkt: ich kann keine Beschäftigung ohne Sozialversicherungspflicht aufnehmen. Bei einer Freiheit für alle würde dann aber kaum noch einer versichert sein. Die Kosten müssten dann durch Steuern bezahlt werden (mit entsprechend hohen Steuersätzen). So ein staatliches Gesundheitssystem kann man in Großbritannien sehen (mit allen Vor- und Nachteilen).

Beiträge nach dem Einkommen bedeutet dann konsequenterweise, dass ich bei Verlusten noch Geld von meiner Krankenkasse bekomme. (Gespräch unter Selbständigen: "Wovon lebst du?" "Von den Beitragszahlungen, die mir meine Krankenkasse monatlich überweist? :-D ).
Eine Mindesteinnahmegrenze macht meines Erachtens schon Sinn.

Über die Höhe kann man durchaus geteilter Meinung sein. Bis 1988 konnten die Krankenkassen teilweise die Höhe der Mindesteinnahme selber frei bestimmen. Von der aktuellen Mindesteinnahmegrenze von 1916 Euro gibt es seit einigen Jahren neben den Existenzgründern auch noch andere Ausnahmen, bei denen die Mindesteinnahme von 1277 Euro gilt.

In unserer Demokratie kann man auf Gesetze Einfluss nehmen: Schreiben an das Gesundheitsministerium, Kontakt mit Bundestagsabgeordneten, Petitionsausschuss, Eintreten in eine Partei, Gründen einer Bütgerinitiative ....

Das Bundessozialgericht hat übrigens entschieden, dass die Mindesteinnahme mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und daher nicht das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.

Nr. 18 bis 20:
http://lexetius.com/1998,208

Gruß
RHW

Re: Selbständige

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 04.09.2010, 11:20 (vor 5184 Tagen) @ RHW

Wo liegt das Problem Klagender, wer als Selbständiger die aktuellen Gesetze kreativ genug anwendet, sich bei einem Rechtskundigen oder auch hier Informationen holt, kann wie RHW nur vorsichtig andeutet, auch andere Wege finden.

a) die selbständige Berufstätigkeit wird von vornherein erstmal nebenberuflich ausgeübt und schon bei Gewerbeanmeldung so eingetragen. Die Krankenkasse wird dann natürlich prüfen, ob ein Zeitaufwand unter 18h wöchentlich, bei Einnahmen weniger 360€ monatlich vorliegen, man auch keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und die Einkommensgewichtung insgesamt der Aussage entspricht. In Folge sinkt der gesetzliche Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbständige von 313€ auf 146€ in der Nebenberuflichkeit.

b) falls man in dieser Konstellation einen gesetzlich versicherten Ehepartner hat, kann man sogar die kostenlose Familienversicherung beantragen. Sicher verständlich, daß hier die Kassen noch genauer hinsehen. Dennoch wird dieses Schema nicht nur in Neukölln, Hasenbergl oder Mühlheim ganz im Sinne der Sarrazinschen Kritik von sehr vielen Mitbürgern erfolgreich praktiziert.

c) aber auch die PKV bietet Alternativen insbesondere dann, wenn Weg a oder b ausscheiden. Der 1975 geborene Selbständige würde dann 152€ bei hanse-merkur, 173€ der huk oder 192€ der central bezahlen. Das die private Krankenversicherung bei einigen von vorneherin als Zeitmodell gewählt wird, um bis zum 55. Geburtstag wieder als Arbeitnehmer oder auch danach noch möglich in die kostenlose Familienversicherung zu gelangen, ist eine andere Geschichte, die der Gesetzgeber aber auch weiterhin zum Verdruss von GKV und PKV ermöglicht.

d) ich kenne aber auch viele Selbständige, die ihren Betriebssitz, auch wegen der da nicht greifenden Pflicht zur Versicherung, spätestens seit Januar 2009 ins benachbarte Ausland nach Venlo, Strasbourg oder Szczecin verlegt haben. In dieser Situation versichert man sich günstig bei der würzburger versicherung im Tarif des BDAE zu festen 124€ auf Lebenszeit oder bei dkv zu 38,30€ auf ganze drei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit. Das Interessante hierbei, beide Versicherungen bieten einen dreimonatigen Versicherungsschutz auch beim Aufenthalt im Bundesgebiet. Wer dann noch seine letzte gesetzliche Versicherung in Anwartschaft weiter führt, zahlt dafür nur noch 43€ extra - um die zwanzig Prozent bei den Privaten, falls man eines Tages ganz unkompliziert zurück möchte.

Fragen? joachimroehl@web.de

Re: Selbständige

Czauderna, Samstag, 04.09.2010, 12:00 (vor 5184 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
sehr aufscvhlussreich und sicher auch "wertvoll" für die Betroffenen, aber geht das nicht an der Sache vorbei.
Meiner Meinung nach geht es doch grundsätzlich um die Frage ob
durch die Sozialgesetzgebung die Menschenrechte bzw. die pers. Freiheit bedroht werden. In einem anderen Forum wird gerade eine ähnliche Diskussion geführt, dort hat sich ein User sogar in die Behauptung gesteigert dass die Sozialgesetzgebung und die Rechtsprechung daraus das Leben der Betroffenen gefährten würden., und aufgemekr, da geht es nicht um Leistugsverweigerungen sondern genau um diese Frage - die Pflicht zur Versicherung und die Nachzahlung von Beiträgen.
Gruss
Czauderna

Re: Selbständige

Klage @, Samstag, 04.09.2010, 23:44 (vor 5183 Tagen) @ RHW

Irgendwie reden wir aneinander vor. Sie pochen auf Ihr Recht. Und ich poch auf die Realität. Das kann ewig noch so weiter gehen. Deshalb beendet ich die Diskussion.

Sie können noch sehr Recht von irgendjemanden bekommen. Wenn Sie die Kohle nicht bekommen, weil kein Geld da ist, machen Sie nichts anderes als die einzelnen Menschen zu belasten.

Und das macht sie eben krank.

Ich beende hiermit die Diskussion von meiner Seite.

Sie sehen nur die juristische Seite.

Re: Selbständige

Czauderna, Sonntag, 05.09.2010, 10:49 (vor 5183 Tagen) @ Klage

Hallo,

nein, wir reden nicht aneinander vorbei - wir sind nur unterschiedlicher Meinung, das ist alles - schade, dass Sie es beenden wollen - deshalb werden Sie wohl meine Frage nicht beantworten wollen oder können.
Wo. bitte habe ich in meinen Beiträgen hier in diesem Strang den Begriff "absoluter Quatsch" gebraucht - ich möchte mir das gerne noch einmal durchlesen und mich ggf. dafür bei Ihnen entschuldigen.
Gruss
Czauderna

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