Central erfragt Steueridentifikationsnummer (Krankenkassenrecht)
Im Zuge der geänderten Anrechenbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ( hier Krankenkasse ) hat es dem Gesetzgeber gefallen, eine zentrales Meldesystem für Krankenkassenbeiträge zu schaffen.
Dabei melden die Kassen (beginnend in 2011) die individuellen Beiträge an die Deutschen Rentenversicherung Bund. Von dort werden sie in die ELSTAM Datenbanken der Finanzverwaltung eingepflegt.
Nur die dort hinterlegten Daten ermöglichen eine Anrechenbarkeit der Krankenversicherungskosten im neuen erweiterten Rahmen.
Nun fordert die Central bei ihren Mitgliedern die Zustimmung zur Abfrage der Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für steuern ab. Angeblich um die Meldungen an die Dt. Rentenversicherung Bund durchführen zu können.
Verfahren alle PKVs derart unlogisch ?
Wenn ohne vorherige Kenntnis der Identnummer eine eindeutige Abfrage der Identnummer möglich ist, ist ja wohl auch eine eindeutige Meldung ohne diese Nummer möglich.
Müssen wir demnächst unsere Steuermerkmale an Call-Centern und Drückerkolonnen ausliefern ?