freiwillige gkv (Krankenkassenrecht)

mimi, Sonntag, 17.01.2010, 01:44 (vor 5424 Tagen)

bin seit einigen monaten nicht krankenversichert,will jetzt nen neuen job annehmen,gibt es nen weg,in eine gesetzliche krankenkasse zu gehen,freiwillig,um die beitragsrückforderung,die eventuell durch meine alte versicherung entsteht,zu umgehen?

Re: freiwillige gkv

Shoppingqueen, Sonntag, 17.01.2010, 07:43 (vor 5423 Tagen) @ mimi

Hallo,

hast Du mal ein paar Daten? Wie viele Monate? Welche Kasse?
Hast Du zum Ende der Mitgliedschaft bei der alten Kasse ein Schreiben bekommen, wo sie Dich auf die Versicherungspflicht und die Konsequenzen einer Nichtversicherung hingewiesen haben?

Einfach so eine neue Kasse wählen klappt nicht, die recherchieren dann und verweisen Dich an die alte Kasse.

Wenn Du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, kannst du versuchen "toter Mann" zu spielen. Also dem neuen Arbeitgeber die alte Kasse angeben und deren Schreiben ignorieren und hoffen, dass sie Kraft Gesetzes die Mitgliedschaft durchführen und Du um den Beitrag rumkommst.

Kann klappen - muss aber nicht.

LG, Shoppingqueen

Re: freiwillige gkv

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 17.01.2010, 10:49 (vor 5423 Tagen) @ Shoppingqueen

Nehmen wir an, Du wärst jetzt einige Monate im Ausland gewesen, denn wer bleibt schon freiwillig und falls er nicht gerade arbeiten muß im schmuddeligen Winterwetter .. und Du wärst gerade heute braungebrannt zurück gekommen und gehst Montag brav zu Deiner letzten Kasse. Dann würdest Du ab Einreisetag und ohne Beschäftigung ganze 138€ bezahlen, nämlich den Beitrag für freiwillige Mitglieder ohne Einnahmen. Nun suchst Du Dir gleich eine Arbeit und dann wird der Beitrag wie bekannt einkommensabhängig abgeführt. Die Kasse kann das in aller Regel so akzeptieren, denn Du hattest ja einen ausreichenden Grund für die Nichtversicherung angegeben. Falls da jedoch Hartleibige sitzen, mußt Du einfach per Anmeldung vom Einwohnermeldeamt, einem Flugtiket bzw. mit allen möglichen sonstigen Papiere belegen, daß Du nicht in der Bundesrepublik warst .. Hotelquittungen oder Mietbescheinigungen, Tätigkeitsnachweise z.B. von einer Surfschule in Maui oder Barbados tuen da eben so gute Dinge wie eine vorhandene Auslandsreiskrankenversicherung, denn Du willst ja immer versichert sein! Aber auch wenn Dich der Weg in eine polnische Studenten-WG geführt hatte oder Du zur Bärenjagd in den rumänischen Karpaten gewesen bist, war dies ein Auslandsaufenthalt und Einreisestempel gibts an Oder und Donau bekanntlich keine mehr ..
Die Kassen sind da ganz freizügig und lassen sich noch relativ problemlos in die Karten sehen. Seite Seite 34 im Rundschreiben vom 01.04.2007 ist für Dich interessant wie auch das Prüfformular zur Zuordnung und sonstige Handlungsanweisungen. Sei doch so nett und berichte bitte über das Ergebnis. Fragen? ePost
http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/gr_versicherte_nach_5_abs_1_nr13_sgb_v.pdf
http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf

Re: freiwillige gkv

Martin, Montag, 18.01.2010, 09:55 (vor 5422 Tagen) @ Joachim Röhl

Mit welcher Leichtigkeit hier zum Betrug beigetragen wird ist schockierend. DAS ist ein Fall für den Moderator.

Re: freiwillige gkv

mimi, Montag, 18.01.2010, 13:43 (vor 5422 Tagen) @ Shoppingqueen

.....vielen dank,joachim,werd mich sofort damit auseinandersetzen und die nötigen schritte einleiten...........

natürlich erzähl ich euch dann,was dabei rausgekommen ist.......

zu martin:....erst nachfragen,dann meckern..............es gibt menschen,die aufgrund einer psychischen erkrankung jahrelang das haus nicht verlassen können und auch menschen nicht an sich ran lassen..............zum glück gibt es leute wie joachim und andere,die versuchen,einem tips zu geben,wieder ins leben zurückzufinden und das mit so wenig nachfolgeschäden,wie möglich..........

Re: freiwillige gkv

irjafa @, Sonntag, 24.01.2010, 13:54 (vor 5416 Tagen) @ mimi

Eigentlich nicht, weil die Vorversicherung dem Nachversicherer die Zeiten der Mitgliedschaft mitteilen muß. Ist da eine Lücke, so muß ich nachzahlen und auch eine kleine Strafe für´s Ncihtversichertsein gibt´s unter Umständen. Die Nachzahlung kann man in Raten vereinbaren. Legal geht kein Weg drum herum....

Re: freiwillige gkv

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 24.01.2010, 19:12 (vor 5416 Tagen) @ irjafa

Gibt immer noch ein Hand voll Gesellschaften, die von einem bisher nichtversicherten Neukunden, der in der Vergangenheit irgendwann mal in einer Gesetzlichen! war, keine Strafbeiträge rückwirkend ab dem 01.02.2009 erheben. Gesetzesgrundlage für diese Annahmepolitik ist das VVG und laut diesem für eine gesetzliche Beitragsschuld die letzte GKV zuständig. Dieser Kunde muß aber wegen fehlender natloser Vorversicherung ein ärztliches bzw. zahnärztliches Attest beibringen. Kosten hierfür nur rund 70€ und nicht 1200€ aufwärts wegen fast zwölf unversicherten Monaten.

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