Re: Fahrtkostenerstattung für Taxe zur REHA (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Montag, 18.01.2010, 20:48 (vor 5424 Tagen) @ manuela

Hallo,
ist die Kasse wirklich der Kostenträger der Reha ?
Wenn ja, dann erstattet die Kasse die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel - wenn der Privat-PKW benutzt wird pro Km 0,20 €.
Taxi oder gar Krankentransprtwagen werden nur dann übernommen wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit attestiert, was hier offenbar nicht der Fall ist, da der MDK diese Notwendigkeit nicht sieht.
Du hast hier zwei Möglichkeiten - fahr mit der Taxe und rechne mit der Kasse 0,20 € pro km (hin- und Rückfahrt) ab oder lass dich von jemand anderem mit dem PKW fahren und gib ihm das Geld (0,20 € pro km).
Gruß
Czauderna


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