Re: Selbständig - aber Geld reicht nicht (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Sonntag, 24.01.2010, 19:27 (vor 5415 Tagen) @ Falk

Hat sie eine 401€ pflichtige Tätigkeit werden inklusive Arbeitgeber nur rund 125€ an Beiträgen fällig. Mit der geänderten Gewerbeanmeldung kann sie winken, hat sicher auch selbst keine pflichtigen Angestellten und in der nebenberuflichen Selbständigkeit sogar weniger Einnahmen als im Angestelltenverhältnis. Wäre dann ein Beitrag von nur 138€ fällig .. aber der Zeitaufwand wird ihr auf die Füße fallen, denn die Kasse rechnet erfahrungsgemäß ihre rund 8h tägliche Öffnungszeit auf den Monat hoch und damit dürfte sie mehr Zeitaufwand in der Selbständigkeit haben. Ist bei Tätigkeiten mit festen Öffnungszeiten das Problem und somit dürfte die Hauptberuflichkeit mit rund 311€ Beitrag weiterhin bestehen.


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