aokvers bei unehelichen kind bei trennung (Krankenkassenrecht)
es geht darum das meine tochter ihr mann sich getrennt hat und ihr erstes kind unehelich ist aber den namen des stiefvaters angenommen hat. angeblich ist das kind seit der trennung nicht mehr über den stiefvater versichert.haben sich die gesetze geändert???? denn als ich mich 2006 von meinen mann trennte,meine tochter war auch unehelich war meine tochter und ich bis zur endgültigen scheidung über ihn mit versichert warum mein enkel nicht????
mfg
Re: aokvers bei unehelichen kind bei trennung
Hallo,
nur eine Verständnisfrage - hat er das Kind adopiert ?
Gruß
Czauderna
Re: aokvers bei unehelichen kind bei trennung
nein nur Namentlich angenommen
Re: aokvers bei unehelichen kind bei trennung
Hallo,
bei einem Stiefkind besteht der Anspruch auf Familienversicherung nur, wenn das Mitglied es überwiegend unterhält (§ 10 Abs. 4 Sozialgesetzbuch 5: Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält..
Nicht die Trennung ist also ausschlaggebend sein, sondern dass Ihr Schwiegersohn seitdem wohl nicht mehr für den Unterhalt Ihres Enkelkindes aufkommt.
MfG
ratte1