aokvers bei unehelichen kind bei trennung (Krankenkassenrecht)
es geht darum das meine tochter ihr mann sich getrennt hat und ihr erstes kind unehelich ist aber den namen des stiefvaters angenommen hat. angeblich ist das kind seit der trennung nicht mehr über den stiefvater versichert.haben sich die gesetze geändert???? denn als ich mich 2006 von meinen mann trennte,meine tochter war auch unehelich war meine tochter und ich bis zur endgültigen scheidung über ihn mit versichert warum mein enkel nicht????
mfg