Re: Eheähnlichesverhältnis (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 28.01.2010, 17:47 (vor 5411 Tagen) @ Dautzenberg

Wenn er mit etwa 147€ eingestuft ist, dürfte er ein sonstig freiwillig Versicherter sprich Rentner oder unter Umständen auch Beamtenpensionär sein. Egal, wenns mit der Ehelichung nach zwanzig Jahren Prüfzeit noch nicht klappt, warum nimmt er nicht eine leichte Tätigkeit für 401€ auf? Bleiben rund 360€ in der Tasche und die Krankenkasse kostet dann nur noch 125€ inklusive Arbeitgeberanteil .. gibt keene Arbeit? Über 200 offene Stellen purzeln auf Anhieb hier http://jobboerse.arbeitsagentur.de/ bundesweit heraus wenn man nur mal probeweise den Suchbegriff Helfer eingibt.


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