Re: Nachnach Geschäftsauflösung Krankenkassennachzahlung (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Donnerstag, 28.01.2010, 21:06 (vor 5411 Tagen) @ Ute Müller

Hallo,
nein, da hat die Kasse recht - es kann das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit nur auf die Monate eines Jahres aufgeteilt werden, die auch dort erzielt wurden.
Gruß
Czauderna


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