Re: Beitragsnachforderung trotz rechtkräftigem Bescheid für diesen Zeitraum (Krankenkassenrecht)

Kitty, Mittwoch, 03.02.2010, 18:28 (vor 5405 Tagen) @ Czauderna

"damit muesste die Sache geklärt sein und er sind keine Forderungen mehr übrig"

Soooo einfach ist das nun auch wieder nicht. Unterstellt, es handelt sich um einen Bescheid (das Wort selbst muß nichtmal dastehen), verweise ich mal auf die wichtigsten Korrekturvorschriften §§44,45,48 SGB X.

Das schon der Zeitraum fehlt in dem die Forderung entstanden sein soll wundert mich.

Ich stelle mir auch die Frage, ob in der Lücke vor dem ALG II-Bezug tatsächlich Versicherungspflicht bestand. Nach welcher Vorschrift denn?

Aber auch ich rate hier zu versuchen, die Angelegenheit vorab persönlich in der Geschäftsstelle zu klären. Manchmal lösen sich Probleme plötzlich in Luft auf....


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