Nachforderung Krankenkassenbeitrag bei geänderter Rechtsgrundlage (Krankenkassenrecht)

BieneP, Mittwoch, 03.02.2010, 13:45 (vor 5409 Tagen)

Hallo,
ich habe ein Problem mit einer meiner Meinung nach ungerechtfertigten Beitragsnachforderung seitens meiner (gesetzlichen) Krankenkasse. Ich bin freiwillig versichert als Promotionsstudent und erhalte ein Stipendium. Seit Anfang 2008 wurde mein Krankenkassenbeitrag basierend auf dem Mindestbemessungssatz errechnet, da ich ein Stipendium bekomme und das nicht als Einkommen anzusehen ist. Mit Einführung des Gesundheitsfond zum Januar 2009 wurde allerdings eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, so dass das ganze Stipendium angerechnet werden muss.
Meine Krankenkasse hat mir diesen Sachverhalt allerdings nicht mitgeteilt sondern, im Gegenteil, mir im Dezember 2008 einen NICHT vorläufigen Bescheid über meinen Beitrag für 2009 gesendet, in dem der Beitrag wie gehabt basierend auf dem Mindestbemessungssatz berechnet wurde.
Erst im Dezember 2009 teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich die ganze Zeit einen mtl. ca. 100 EUR zu niedrigen Beitrag gezahlt habe und fordert die Differenz jetzt nach.
Ist diese Nachforderung rechtens? Schließlich besaß die Krankenkasse alle notwendigen Informationen um den korrekten Beitrag zu berechnen und für mich war es nicht ersichtlich, dass ich die ganze Zeit einen zu niedrigen Beitrag zahle.
Vielen Dank für Eure Antworten!


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