Krankenkassenwechel bei Rentnern (Krankenkassenrecht)
Hallo Zusammen,
meine Mutter ist seit 3 Jahren in Rente und möchte nun aus der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten wechseln. Laut Aussage der AOK ist dies nicht möglich, da dies innerhalb von 3 Monaten nach Berentung erfolgen muss. Dies wußte meine Mutter aber nicht und sie hat seit 30 Jahren Anwartschaften bei einer privaten Krankenversicherung, da mein Vater Polizeibeamter war. Laut AOK ist dies nun Pech und das Geld, welches 30 Jahre lang gezahlt wurde für die Katz.
Die AOK sagt, sie würden meiner Mutter keine Freistellung geben. Kann dass sein?
Gruß
King
Re: Krankenkassenwechel bei Rentnern
Czauderna, Donnerstag, 04.02.2010, 11:57 (vor 5412 Tagen) @ King
Hallo,
auch von mir ein klares "ja".
Gruß
Czauderna
Re: Krankenkassenwechel bei Rentnern
Kitty, Freitag, 05.02.2010, 18:30 (vor 5410 Tagen) @ Czauderna
Also "ja" als Antwort würde mir hier nicht reichen. Nach welcher Regelung im SGB V?
Wusste die AOK, dass Sie Anwartschaften zu einem privaten Versicherungsunternehmen gezahlt haben? Wenn ja, dann würde ich versuchen da über Beratungsfehler (§§ 13-15 SGB I) ranzugehen.
Re: Krankenkassenwechel bei Rentnern
King , Freitag, 05.02.2010, 19:14 (vor 5410 Tagen) @ Kitty
Hallo Kitty,
danke für die Antwort.
Beratungsfehler? Ist die AOK verpflichtet, vorher zu beraten?
Gruß
King
Re: Krankenkassenwechel bei Rentnern
Czauderna, Freitag, 05.02.2010, 19:39 (vor 5410 Tagen) @ King
Hallo,
grundsätzlich ist diese Frage mit "ja" zu beantworten, es stellt sich aber hier wirklich die Frage ob die Kasse bei der Rentenantragstellung bzw. Rentengewährung überhaupt wissen konnte das eine solche Möglichkeit der Befreiung überhaupt bestand.
Dazu kommt noch, dass sich eine Beratungspflicht der Kasse auf Versicherung, Beitrag und Leistungen innerhalb der GKV bezieht, nicht aber darauf dem Betreffenden einen Wechsel in die PKV zu empfehlen bzw. ihn darüber zu beraten . das ist meine Meinung.
Gruß
Czauderna
Re: Krankenkassenwechel bei Rentnern
Kitty, Samstag, 06.02.2010, 11:23 (vor 5410 Tagen) @ Czauderna
Ich habe mal etwas gesucht und habe einen ähnlichen Fall gefunden:
Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 01.07.2005
Hier ging es um eine Forderung der GKV im Rahmen einer freiwilligen Versicherung. Die Beamtenwitwe mit Anspruch auf Beihilfe hatte aber eine private KV abgeschlossen.
Das Gericht führt im Urteil aus,
Zitat:" den Versicherten von sich aus „spontan“ auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offenbar so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde (BSG SozR 3‑1200 § 14 Nr. 6 Seite 13 m. w. N.). Ein derartiger Anlass bestand für die Beklagte, da ihr bekannt sein musste, dass die nicht erwerbstätige Ehefrau eines Beamten einen Beihilfeanspruch von 70 v. H. der entstehenden Krankenkosten hat, eine private Krankenversicherung mithin nur mit einer Deckung von 30 v. H. notwendig wird, um einen vollständigen Versicherungsschutz zu erzielen. Der Beklagten musste auch bekannt sein, dass dies regelmäßig kostengünstiger ist als eine freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, ausgehend von einem Einkommen von der Hälfte des Einkommens des unterhaltspflichtigen Ehegatten. Die Tatsachen, die dazu führten, dass eine Notwendigkeit dahingehend bestand, die Klägerin so zu beraten, dass sie keine bindende Aufnahmeerklärung abgibt, bevor endgültig geklärt ist, ob eine private Krankenversicherung nicht wesentlich kostengünstiger sei, wie es nunmehr ja der Fall ist"
Re: Krankenkassenwechel bei Rentnern
Czauderna, Samstag, 06.02.2010, 13:16 (vor 5410 Tagen) @ Kitty
Hallo,
ähnlich und doch wieder nicht - wenn ich es richtig gelesen habe, dann wurde hier eine freiwillige Versicherung in der GKV abgeschlossen statt die finanziell bessere Möglichkeit in der PKV anzuraten.
Beim geschilderten Fall liegt jedoch eine krankenversicherungspflichtiger Tatbestand vor und es geht um die Möglichkeit einer eventuellen Befreiung von dieser Pflicht.
Man könnte jetzt sagen, das wäre im Grunde genommen das Gleiche,
aber man kann auch sagen - Einzelfallbezogen und nicht das Gleiche - ich bin kein Jurist, deshalb enthalte ich mich einer Beurteilung.
Gruß
Czauderna
Re: Krankenkassenwechel bei Rentnern
Kitty, Sonntag, 07.02.2010, 10:37 (vor 5409 Tagen) @ Czauderna
Mir ging es hier nicht um den zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern um die Ausführungen des Gerichts zur Beratungspflicht der Krankenkasse.
Die Feststellung eines Beratungsfehlers ist das eine, welche Folgen sich daraus ergeben eine andere. Möglicherweise ist eine Wechsel in die private KV jetzt aus tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich. Jedoch ergeben sich aus Beratungsfehlern in der Regel Ansprüche auf Schadenersatz.