Re: Wechsel Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

Schaefer @, Dienstag, 23.02.2010, 09:44 (vor 5386 Tagen) @ Czauderna

danke für die Rückmeldung. Ich habe das noch nicht richtig verstanden mit dem Sonderkündigungsrecht. Das trifft doch nur zu, wenn jemand weniger als 18 Monate bei der ges. Krankenversicherung Mitglied war? Ich muss also bis zum 30.4. diese 8 Euro bei der DAK nicht bezahlen, wenn ich schon viele Jahre Mitglied bin?


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