Wechsel Krankenkasse (Krankenkassenrecht)

Schäfer @, Freitag, 19.02.2010, 09:59 (vor 5393 Tagen)

Hallo,
ich werde die jetzige Krankenkasse zum 30.4.2010 kündigen und wechseln. Bin pflichtversichert.

Muss ich die 8 Euro Zusatzbeitrag 8 Euro bei der jetzigen Krankenkasse bis zum 30.4.2010 entrichten?

Re: Wechsel Krankenkasse

general1983, Freitag, 19.02.2010, 11:24 (vor 5393 Tagen) @ Schäfer

Nein,

wenn Sie das Recht auf Sonderkündigung bis zum 15.03.2010 (bei DAK) wahrnehmen und die Kündigung bestätigt bekommen, brauchen Sie den Zusatzbeitrag vom Februar bis zum April nicht bezahlen und folglich das Schreiben auch nicht zu beantworten.

Schöne Grüße

general1983

Re: Wechsel Krankenkasse

Schäfer @, Freitag, 19.02.2010, 20:10 (vor 5393 Tagen) @ general1983

Bei den anderen Krankenkassen wurde mir gesagt, dass ich bei der DAK erst zum 30.4.2010 kündigen kann. Ich bin schon jahrelang dort versichert. Der Versicherungsbeginn bei der neuen Krankenkasse ist erst der 1. Mai. Das wäre bei der AOK und auch bei der TKK das gleiche. Haben sie mir gesagt.

Re: Wechsel Krankenkasse

Czauderna, Samstag, 20.02.2010, 14:36 (vor 5392 Tagen) @ Schäfer

Hallo,
ja, das stimmt auch alles und der Zusatzbeitrag muss bei einer Kündung zum 30.04.2010 nicht gezahlt werden.
Gruß
Czauderna

Re: Wechsel Krankenkasse

Schaefer @, Dienstag, 23.02.2010, 09:44 (vor 5389 Tagen) @ Czauderna

danke für die Rückmeldung. Ich habe das noch nicht richtig verstanden mit dem Sonderkündigungsrecht. Das trifft doch nur zu, wenn jemand weniger als 18 Monate bei der ges. Krankenversicherung Mitglied war? Ich muss also bis zum 30.4. diese 8 Euro bei der DAK nicht bezahlen, wenn ich schon viele Jahre Mitglied bin?

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