Re: Frau+Stiefkind GKV, Mann PKV (Krankenkassenrecht)

ratte1, Freitag, 19.02.2010, 21:51 (vor 5389 Tagen) @ Zuckerhaus

Hallo,

für die Familienversicherung Ihres Kindes spielt es keine Rolle, wie viel Einkommen Ihr Mann hat und ob er PKV oder GKV versichert ist, da er "nur" der Stiefvater ist. Ihr Kind kann also über Sie weiter familienversichert werden.

Sie können nach dem ALG-1-Bezug Ihre Mitgliedschaft bei der GKV freiwillig fortsetzen, wenn sie dort in den letzten 12 Monaten durchgehend (oder 24 Monate in den letzten 5 Jahren) versichert waren. Die Beiträge werden aus der Häfte des Einkommens Ihres Ehemannes, jedoch maximal von rund 1900,- EURO berechnet.

MfG
ratte1


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