Re: befristeter Arbeitsvertrag (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Samstag, 20.02.2010, 14:38 (vor 5389 Tagen) @ Wolle

Hallo,
ich würde auf jeden Fall der Krankenkasse Bescheid geben dass eine Anmeldung zum 01.03.2010 wieder vom gleichen Arbeitgeber erfolgen wird und die Kasse schon einmal eine Mitgliedsbescheinigung hinschicken soll - dann können Sie beruhigt sein, auch wenn der Arbeitgeber die Anmeldung nich sofort zum 01.03.2010 vornimmt (dies hat ja oft auch technische Gründe).
Gruß
Czauderna


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