Kann Kasse einfach ihren eigenen Bescheid aufheben? (Krankenkassenrecht)
Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt:
Wir hatten im Dezember einen neuen Arbeitnehmer voll sozialversicherungspflichtig abgerechnet + entsprechend bei seiner Krankenkasse angemeldet. Dann kam von der Kasse der Bescheid: AN MUSS SV-frei berechnet werden, weil selbständig eingestuft. Also - alles storniert + korrigiert, dem AN die überschüssigen SV-Beiträge nachüberwiesen. Jetzt kommt die Mitteilung von der Kasse, dass man am prüfen sei, alles wieder umzudrehen. Bescheid kommt, und wir sollen alles wieder zurückdrehen auf SV-Pflicht!
Geht das? Kann die Kasse solche Bescheide rückwirkend erlassen?
MfG Christiane Nettler