Pflichtversicherung gem. § 5 SGB V (Krankenkassenrecht)

René Belguernine @, Donnerstag, 04.03.2010, 11:17 (vor 5381 Tagen)

Hallo,
von einen Obdachlosen der nicht in ALG II Bezug stand, wurde mit HIlfe des Sozialdienst des Krankenhauses in welchem der Mann sich befand ein Antrag auf Pflichtversicherung gem. § 5 SGB V bei seiner letzten Krankenkasse gestellt. Die Kasse verweigert die Aufnahme in die Pflichtversicherung (obwohl es sich um eine NOTFALLBEHANDLUNG) handelte, mit der Begründung:
Wir brauchen seine Einkommensnachweise.
Patient hat in seinem Antrag angegeben, ohne Einkommen zu sein. Meine Frage: Muss die Krankenkassen dennoch die Notfafllbehandlung im Rahmen des § 5 SGB V übernehmen?

Re: Pflichtversicherung gem. § 5 SGB V

Bodi, Donnerstag, 04.03.2010, 12:30 (vor 5381 Tagen) @ René Belguernine

Voraussetzung zur Aufnahme ist, dass die letzte Kasse eine gesetzliche war. Dann ist es egal, wie hoch die Beitragsrückstände seit dem 01.04.2007 sind, die Kasse muss ihn nach § 5(1) Nr. 13 SGB V aufnehmen und zumindest Notfallbehanldungen bezahlen. Die Kasse darf die Aufnahme auch nicht von Einkommensnachweisen abhängig machen.

Generell gilt übrigens, dass Obdachlosen die aufgelaufenen Beiträge erlassen werden (die sie allerdings ohnehin kaum zahlen könnten).

Re: Pflichtversicherung gem. § 5 SGB V

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 04.03.2010, 15:48 (vor 5380 Tagen) @ Bodi

Den kompletten Fahrplan für §5 (1) Nr.13 SGB V auch mit vielen gesetzlichen Schlupflöchern/Befreiungstatbeständen von Asyl und Auslandswohnsitz bis zur verspäteten Anzeige der Versicherungspflicht etc. kann man beim VDEK finden.
http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/gr_versicherte_nach_5_abs_1_nr13_sgb_v.pdf

Wer wie im Beispiel als Obdachloser sicher auf Lebenszeit kaum eine Chance hat seine Krankenversicherungsschulden jemals abzutragen, dem kann das natürlich alles egal sein.

Wer allerdings wie bundesweit zehntausende Selbständige jahrelang und immer noch nicht versichert ist, fährt mit §5 (1) Nr.13 SGB V nicht immer am optimalsten, falls er gesund und ein gut gedecktes Konto hat. Er könnte sich auch in einer PKV versichern und zahlt da erst ab 01.02.2009 nach und nicht wie in der Gesetzlichen pauschal ab 01.04.2007. Allein diese zweiundzwanzig Monate mal mindestens 125€ Nachzahlung plus saftigen Zinsen ergeben eine Summe ab 2750€ aufwärts für nebenberuflich Selbständige bzw. 6182€ als hauptberuflich Gewerbetreibender bei einem GKV-Mindestbeitrag ab 281€ aufwärts nur für die reine Krankenversicherung ..

Einige Privatversicherer haben sogar ihre Rechtsabteilungen bemüht und verlangen gemäß Annahmerichtlinien von Neukunden überhaupt keine Strafzahlungen mehr, wenn sie angeben können vormals in einer GKV gewesen zu sein. Man bezieht sich hier auf das Versicherungsvertragsgesetz und überläßt es großzügig der letzten GKV eventuelle Beitragsschulden einzutreiben. Ein aktuelles ärztliches Attest muß vorgelegt werden, denn die Katze im Sack will man nicht. Fragen? ePost

Re: Pflichtversicherung gem. § 5 SGB V

gast, Freitag, 05.03.2010, 07:24 (vor 5380 Tagen) @ Joachim Röhl

ich sag nur mal wieder:

die wahren sozialschmarotzer unserer gesellschaft sind nicht die hartz IV-empfänger .....

Re: Pflichtversicherung gem. § 5 SGB V

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 06.03.2010, 06:53 (vor 5379 Tagen) @ gast

Nicht nur die. Haben nur weniger Politiker wie Westerwelle oder Sarrazin und Buschkowsky von der SPD den Mut die Finger mal in die Wunde zu legen. Über achtzig Milliarden muß in diesem Jahr noch zusätzlich zusammen gepumpt werden damit über die Hälfte des Bundeshaushaltes gleich wieder in den aufgeblähten verfetteten Sozialstaat draufgehen:

-> 80 Milliarden an die Deutsche Rentenversicherung
-> 24 Milliarden an JobCenter für HIV
-> 15 Milliarden an die defizitäre GKV

Fazit: solange weiterhin diejenigen verlacht werden, die mit privater Altersvorsorge ausreichend vorsorgen, man lieber auf der Couch als am Arbeitsplatz seinen Tag verbringt und den Rest Alkohol oder ungesunde Ernährung tun, brauchen wir uns über den Niedergang der Gesellschaft nicht zu wundern. Leider ist augenblicklich keine Kraft in Sicht, die das mit eisernem Besen ändern könnte. In der Not wachsen bekanntlich Flügel, also bleibt die Hoffnung, daß nach den Wahlen in NRW endlich mal Tacheles gesprochen wird.

Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Sozialausgaben-reissen-Rekordloch_aid_828263.html

Re: Pflichtversicherung gem. § 5 SGB V

GKVler, Samstag, 06.03.2010, 12:56 (vor 5379 Tagen) @ Joachim Röhl

und wieviele Milliarden werden ausgegeben zur Stützung der Banken, nachdem die "Leistungsträger" unserer Gesellschaft den Karren an die Wand gefahren haben und dann nach dem Staat gewinselt haben, den sie vorher ausgelacht haben????

Gruß GKVler

Re: Pflichtversicherung gem. § 5 SGB V

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 06.03.2010, 13:42 (vor 5379 Tagen) @ GKVler

Das war sicher notwendig, denn hätte Merkel nicht die "mündliche Einlagengarantie" gegeben, hätten die Massen die Konten in wenigen Tagen leer gemacht und das System wäre schon längst zusammen gebrochen. Der Großteil der Spareinlagen ist natürlich trotzdem verbrannt und das Volk wurde beruhigt. Wer jedoch vorsorglich an das Auskommen seiner Angehörigen in der Zukunft denkt, hat sein Geld schon seit Jahren in wesentlich krisensicheren Sachwerten von Immobilien über Aktien bis hin zu Edelmetallen im In- und auch Ausland investiert und nicht in papiernem Euro, der im Extremfall nur ein sehr hohen Heizwert hat! Einfach mal die Eltern oder Großeltern befragen nach der Währungreform von 1948, wo sich zuletzt der deutsche Staat entschuldete und die Bürger ihr Eingemachtes im Kurs 1:16 verloren. Wer übrigens vor Monaten, wie die mehr oder wenigen gleichgeschalteten Medien heute, Äußerungen zum Euroausstieg* von sich gegeben hätte, wäre fast ein Fall für den Staatsschutz gewesen oder als Spinner abgetan worden. Heute wissen oder ahnen wir nur, daß das westliche System vor einem gewaltigen Umbruch steht und die Diskussionen zu HIV oder der Krankenversicherung nur Marginalien nach der kommenden Währungsreform mit vermutlich DM 2.0 sein werden.
* http://www.welt.de/finanzen/article6657646/Griechen-Hilfe-ermoeglicht-deutschen-Euro-Ausstieg.html

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