Re: Rückwerbungen bei der DAK (Krankenkassenrecht)

Gast, Dienstag, 09.03.2010, 18:21 (vor 5371 Tagen) @ Victro H'leary

@ victro
das BVA hat meines wissens nach sowohl das mit der datenweitergabe als auch das mit der verkündung des zusatzbeitrages als ok empfunden. wenn du hier schon links einstellst, um eine kasse in ein schlechtes licht zu rücken, dann informiere dich bitte ein wenig besser zu diesen beiden themen.

zum ersteren. was ist schlimm daran, wenn die dak ein unternehmen damit beauftragt, in ihrem namen gewisse anrufe im sinne der versicherten auszuführen. ich denke mal, dass das in der krankenkassenlandschaft durchaus üblich ist.

zu 2.: ich denke dazu wurde in den medien und in diesen foren bereits genug geschrieben...


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