Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten? (Krankenkassenrecht)

Frank Wehmayer, Dienstag, 09.03.2010, 15:06 (vor 5372 Tagen)

Hallo zusammen,

bräuchte fachkundigen Rat. Habe so viele verschiedenen Aussagen erhalten, dass ich nicht mehr durchblicke.

Ich bin Arbeitnehmer und verdiene seit ca. 3,5 Jahren deutlich über 50.000 €.

Ende 2009 habe ich mich um den Wechsel in die PKV bemüht und mir einige Angebote eingeholt.

Der Berater teilte mir mit, dass ich die Pflichtgrenze in den letzten 3 Jahren überschritten haben muss, um überhaupt aus der GKV wechseln zu können. Auch müsse sichergestellt sein, dass 2010 wenigstens 49.500 € Bruttoeinkünfte vorliegen werden. Er sagte direkt, dass nicht regelmäßige Einkünfte sowie Beiträge zur Direktversicherung nicht berücksichtigt werden können.

Zur Info habe ich eine Übersicht erhalten (anrechenbare Einkommensbestandteile) und wurde aufgefordert mich beim Arbeitgeber / der Kasse zu erkundigen, ob ich freiwillig versichert bin.

Ende des Jahres war bei meinem Arbeitgeber die Hölle los. Ich habe also bei der Kasse angerufen und dort erfahren, dass ich noch nicht als freiwilliges Mitglied gemeldet sei, jedoch aufgrund meines vorliegenden Einkommens ohne Probleme wechseln könne. Da ich die 3 Jahre über der Pflichtgrenze erst zum 01.01.2010 erfüllt habe, bin ich Ende 2009 von einer entsprechenden Meldung des Arbeitgebers Anfang 2010 ausgegangen.

Meine Krankenkasse habe ich im Dezember zum 01.03.2010 gekündigt und kurz danach auch die Bestätigung erhalten.

Die PKV hat mich aufgenommen, die Vertragsunterlagen liegen lange vor und die GKV hat die Versicherungsbestätigung erhalten.

Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass ich gar nicht wechseln könne. Seit gut 3 Jahren erhalte ich ein vertraglich vereinbartes Grundgehalt (13 x 3.300 €), einen jährlich variierenden Bonus und monatlich meine Überstunden ausbezahlt. Die Bezahlung der Überstunden ist ebenfalls vertraglich vereinbart. Betriebsüblich sind wöchentlich 15 bis 20 Überstunden. Diese werden jeden Monat nach erbrachter Leistung abgerechnet.

Ohne diese Überstunden (nicht pauschal), falle ich - auch mit dem Bonus - unter die Grenze.

Den Fall habe ich meiner Kasse geschildert. Diese würde dem Wechsel in die PKV zustimmen, wenn mein Arbeitgeber bestätigt, dass ich auch 2010 inkl. der Überstunden über 49.500 € verdienen werde. In 40 Monaten gab es keinen Monat ohne Überstunden, schriftlich bestätigen möchte der Arbeitgeber dieses jedoch nicht.

Bereits jetzt habe ich über 2.000 € für Überstunden abgerechnet bekommen und liege inkl. dem Brutto (13 Gehälter) bis Ende Dezember + voraussichtlichen Bonus bei ca. 46.000 €

Meine Direktversicherung wird vom 13. Gehalt bezahlt. Jetzt überlege ich diese vorübergehend beitragsfrei laufen zu lassen, um die 49.500 € bereits Ende April erfüllen zu können.

Meine Fragen: Ist die Aussage der GKV richtig? Darf ich tatsächlich mit schriftlicher Erklärung des Arbeitgebers wechseln?

Kann ich auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers wechseln?

Soll ich vllt. mit dem Wechsel bis Ende April warten, wenn meine Überstunden zum Erreichen der 50.000 € erbracht sind?

Habe ich die 3 Jahresfrist überhaunpt erfüllt und könnte evtl. mit höheren Brutoeinkünften nachstes Jahr wechseln?

Der Vermittler war natürlich etwas erschrocken, als ich ihm die neue Situation schilderte. Ihm hatte ich lediglich mitgeteilt, dass ich mich erkundigt hätte und wechseln könne. In seiner oben erwähnten Übersicht geht deutlich hervor, Zitat: Mehrarbeitsvergütungen sind grundsätzlich auf die Jahresarbeitsentgelt anzurechnen, wenn sie mit Sicherheit künftig zu erwarten sind oder durch feste Pauschbeträge abgegolten werden. Der Nachweis von "mit Sicherheit" erfolgenden Leistungen für individuell abgerechnete Mehrarbeit ist in der Praxis kaum möglich. Diese können in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Viele Grüße und großen Dank!
Frank

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.03.2010, 01:17 (vor 5372 Tagen) @ Frank Wehmayer

Den gleichen Fall hatte ich auch schon, der Arbeitgeber ist aber hier das Zünglein an der Waage, ohne dessen Meldung nichts läuft und genau dem würde ich nochmal Druck machen. Er hat zwar massive Sozialabgabenersparnisse, fürchtet aber verständlicherweise eine Rückabwicklung, die bis zu vier Jahre lang durch eine Prüfung von Krankenkasse bzw. Rentenversicherungsträger ausgelöst werden kann. Die Kollegen von SGB V können zu einem bei der Krankenkasse beantragten und hier hilfreichen Statusfeststellungsverfahren sicher besser informieren.

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

gast, Mittwoch, 10.03.2010, 07:04 (vor 5371 Tagen) @ Joachim Röhl

dein ag wird schon wissen was er tut bzw. nicht tut.

dein angabe von wtl. je 20 üst. ist auch kritisch zu betrachten den es gibt ein arbeitszeitgesetz, dass erlaubt nur 10 arbeitsstunden je tag.

desweieteren kann dein ag auch nicht mit hinreichender sicherheit von wtl. 20 std ausgehen, da z.b. bei einbruch der nachfrage nach seiner kleistung auch deine überstunden sicher nicht mehr benötigt werden. und woher soll er das ein jahr im voruas einschätzen können???

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Frank Wehmayer, Mittwoch, 10.03.2010, 11:36 (vor 5371 Tagen) @ gast

Vielen Dank für eure Antworten!

"Die Kollegen von SGB V können zu einem bei der Krankenkasse beantragten und hier hilfreichen Statusfeststellungsverfahren sicher besser informieren" - wo kann ich ein solches Feststellungsverfahren beantragen? Welche Kollegen? Bin nicht so firm in der Materie.

Auf die 20 Überstunden / Woche kann sich mein AG sicherlich nicht festlegen lassen - sprich er wird diese nicht garantieren können. Auch ist mir die Problematik dieser doch recht hohen Zahl der Überstunden bekannt.

Tatsächlich werden pro Woche jedoch lediglich 5,5 Überstunden "benötigt" (auf 11 Monate im Betrieb gerechnet), um über der Grenze zu liegen. Diese werden schon mit aller Wahrscheinlichkeit anfallen. Zumal dieses Jahr nur noch ca. 160 Überstunden fehlen - spich Ende April ist das Ziel erreicht.

Finde diese Berechnungsgrundlage insgesamt fragwürdig, zumal ich im Krankheitsfall auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung inkl. der regelm. erbrachten Mehrarbeit erlangen könnte.

Viele Grüße

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

GKVler, Mittwoch, 10.03.2010, 20:33 (vor 5371 Tagen) @ Frank Wehmayer

Die Kollegen von SGB V können zu einem bei der Krankenkasse beantragten und hier hilfreichen Statusfeststellungsverfahren sicher besser informieren.

da zeigt sich mal wieder das profunde Halbwissen :-)

das "Statusfeststellungsverfahren" hat mit der hier geschilderten Situation aber auch rein gar nix zu tun

es geht bei der Feststellung der Versicherungspflicht um die Feststellung des sog. "regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts" - regelmäßig heißt, dass nur Einkommen, dass regelmäßig gezahlt wird, anzurechnen ist.

Der Arbeitgeber ist hier wohl der Meinung, dass die Überstunden nicht regelmäßig anfallen. Wäre er anderer Meinung, hätte das wahrscheinlich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, die hier scheinbar vermieden werden sollen.

hier findest du mehr Infos:
http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Unternehmensportal/Arbeitshilfen_20und_20Formulare/ArbeitshilfenPublik/Gesetze_20_26_20Vorschriften/Rundschreiben_20Spitzenverb_C3_A4nde/Rundschreiben_20JAG_20Ueberschreitung,property=Data.pdf

Gruß GKVler

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Joachim Rö @, Mittwoch, 10.03.2010, 22:08 (vor 5371 Tagen) @ GKVler

Wo GKVlerin dransteht wird gewohnt und betonhart immer die Kassenposition verteidigt und Abtrünnigen etwa Lösungswege aufzuzeigen Fehlanzeige. Warum überhaupt 22 Seiten hinwerfen, wenns auch einfach auf zwei zu verstehen geht? http://www.bkk-essanelle.de/fileadmin/pdf/Mitgliedschaft/Arbeitnehmer/Merkblatt_Versicherungsfreiheit.pdf

Versuchen wir also nochmal in die Situation einzusteigen: von einer meist selbst pflichtversicherten! Mitarbeiterin eines Lohnbüros einer Firma erhält eine bereits Privatversicherter die abschlägige Auskunft geht nicht. Einzelne Gehaltsbestandsteile müssen nach GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vorausschauend und rückwirkend betrachtet werden. In genau diesen kniffligen Fällen ist das ursprüngliche Statusfestellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung auch in diesen Fällen die hilfreiche Überschrift gewesen, um kurzfristig eine abschließende Klärung von der zuständigen Krankenkasse zu erwarten und somit alle Gehaltsbestandsteile korekt und abschließend bewertet zu sehen. Wenn nicht jetzt, machts nämlich in den nächsten vier Jahren eine übergeordnete Prüfung mit verherenden Folgen wie rückwirkende Beitragszahlung an die GKV plus Leistungsrückabwicklung an die PKV. Ersteres ein Schaden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zweites ebenso schmerzlich weil meist teuer für den Arbeitnehmer, falls er bereits private Leistungen in Anspruch genommen hat. War in meinem Fall eine aufgelaufene Summe von knapp 14.500€ auf einen Schlag, da die GKV von mehreren hochwertigen Implantatsversorgungen nämlich garnichts übernahm und plötzlich noch einen Höchstsatz von damals fast fünfhundert Euro monatlich gesamt über dreieinhalb Jahre rückwirkend eingeforderte.

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

gast, Donnerstag, 11.03.2010, 06:40 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Rö

ja super ... schöner langer text, wieder ein schönes beispiel aus dem erfolgreichen wirken des hr. röhl .... und???????????????

nix was hilft!

1. der ARBEITGEBER hat zu entscheiden
2. wenn unsicher kann der ARBEITGEBER die betreffende KK eischalten
3. der ARBEITGEBER will hier aber nichts dahingehendes unternehmen und ich gehen davon aus, dass auch der arbeitnehmer hier nicht gegen den willen seines arbeitgebers aktiv werden will um an den vermeintlichen vorteile der pkv zu gelangen.

da nützen dem schreiber keine geschichten von früher was!!!

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Frank Wehmayer, Donnerstag, 11.03.2010, 07:46 (vor 5370 Tagen) @ gast

Erstmal vielen Dank - ich wollte hier jedoch keinen Streit oder irgendwelche Grundsatzdiskussionen lostreten.

Definitiv muss ich in kürzester Zeit feststellen, ob der Wechsel in die PKV rechtmäßig möglich ist oder nicht. Eine notwendige Rückabwicklung nach Jahren will ich nicht riskieren.

Werde mir nun mal die beiden Beiträge (links) durchlesen und dann gucken was ich machen kann.

Fakt ist jedenfalls, dass meine Firma offenbar die PKV - ähnlich wie die hochwertigen Firmenwagen - lediglich bestimmten Mitarbeitergruppen gewähren will....

Viele Grüße

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Frank Wehmayer, Donnerstag, 11.03.2010, 09:13 (vor 5370 Tagen) @ Frank Wehmayer

Kurzes Feedback:

Feststellungsverfahren bei der Rentenversicherungsanstalt dienen zur Beurteilung einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder als z. B. Freiberufler und der hieraus resultierenden Pflicht- oder freiwilligen Versicherung.

Der Arbeitgeber hat bei Arbeitnehmern jährlich festzustellen, ob diese freiwillig oder pflichtversichert sind. Die hierfür verbindlichen Grundlagen sind dem Schreiben "Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze;
hier: Neuregelung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG" zu entnehmen.

Auch ein weiterer Anruf bei der GKV hat ergeben, dass es wohl keine Prüfeinrichtung gibt, die in "strittigen" Fällen eine Prüfung durchführen würde. Nach o. g. Schreiben sind nicht pauschal abgegoltenen Überstunden nicht anzurechnen. Der Arbeitgeber wird demnach seine Entscheidung auch nicht ändern und ich "muss" in der GKV bleiben.

Interessant wäre jetzt noch, ob zur Beurteilung der JAEG-Überschreitung die tatsächlich erbrachten Überstunden berücksichtigt werden oder nicht. Falls es lediglich am Punkt der voraussichtlichen Überschreitung im 4. Jahr gescheitert ist, könnte ich ggf. nächstes Jahr wechseln. Werden die Überstunden auch bei der rückwärtigen Betrachtung nicht berücksichtigt, hätte ich die Grenze noch nie überschritten.

Viele Grüße

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

gast, Donnerstag, 11.03.2010, 10:37 (vor 5370 Tagen) @ Frank Wehmayer

auch nach dem erneuten überschreiten in der VERGANGENHEIT muss der AG wieder eine vorausschauende Betrachtung für das Folgejahr machen.

Das bedeutet du kannst 10 Jahre über der JAE liegen und wirst niemals FREIWILLIG weil die Betrachtung für das Folgejahr kein Überschreiten der JAE im o.g. Sinne bestätigen wird.

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Frank, Donnerstag, 11.03.2010, 12:08 (vor 5370 Tagen) @ gast

Hallo gast,

das ist natürlich bedingt richtig. Hätte vllt. ergänzend schreiben sollen, dass ich nächstes Jahr mit den regelm. Bruttoeinkünften übder der Grenze liegen werden - es sei denn diese wird übermäßig angehoben.

Viele Grüße

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 11.03.2010, 18:05 (vor 5370 Tagen) @ gast

Unser Gast Arno Nyhm schreibt leider zu oft ohne die Vorbeiträge zu lesen, lies Dir mal in Ruhe den 10.März durch. Nachdem was Frank gleich schreibt tippe ich auf auf eine weitere Pflichtigkeit. So ähnlich erging es auch einem weltweit entsandten angestellten Maschineneinrichter, der trotz happigen Einkommen von schwankend um die 12.000€ und vorliegender Kündigungsbestätigung schon nach wenigen Monaten in letzte BKK zurück mußte, weil das regelmäßige Grundgehalt unter der Versicherungspflichtgrenze lag.

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

gast, Donnerstag, 11.03.2010, 21:11 (vor 5370 Tagen) @ Joachim Röhl

Zitat "Unser Gast Arno Nyhm schreibt leider zu oft ohne die Vorbeiträge zu lesen, lies Dir mal in Ruhe den 10.März durch. Nachdem was Frank gleich schreibt tippe ich auf auf eine weitere Pflichtigkeit"

können sie mal ergänzen was sie uns sagen wollen??? so für normale menschen?

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.03.2010, 06:41 (vor 5369 Tagen) @ gast

Das Frank schon in seinem Eingansbeitrag die Reihenfolge Arbeitgeber dann Krankenkasse kannte, dann von GKVlerin und mir nochmals darin bestätigt wurde
.

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

gast, Freitag, 12.03.2010, 07:05 (vor 5369 Tagen) @ Joachim Röhl

Naja, ich hab schon alles gelesen und wollte es einfach kurz zusammenfassen ohne viel geschwafel drumherum.

Natürlich hätte ich auch noch paar geschichten über weltweit entsandte arbeitnehmer, in thailand beheimatete deutsche rentner und so erzählen können. doch ein derartig ausgeprägtes ego habe ich nicht!

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Frank Wehmayer, Freitag, 12.03.2010, 08:54 (vor 5369 Tagen) @ gast

Soll doch hier ein Informationsforum sein, oder? Empfinde da die Art der Korrespondenz zwischen den einzelnen Teilnehmern nicht als sehr passend.

Dennoch habt ihr mir sehr geholfen bzw. wurden meine "schlimmsten" Befürchtungen bestätigt. Einen Vorteil hat es jedoch, denn jetzt komme ich aus dem Wechselversuch noch günstig raus. Möchte mir nicht den Fall der Fälle ausmalen müssen.

Wünsche euch einen schönen Tag und seid nett zueinander.

@ Joachim: Ich empfinde deine Fallbeispiele übrigens immer sehr interessant und hilfreich. Zumindest bieten diese eine gute Möglichkeit zu sehen, wie die Gesetzestexte allg. interpretiert werden. Wer diese "Ausschweife" lästig findet, kann doch scrollen.

Wenn ihr beide antwortet ist für jeden etwas dabei: Kurz und knapp + Erfahrungswerte von außerhalb :-)

Viele Grüße

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.03.2010, 14:01 (vor 5369 Tagen) @ Frank Wehmayer

Danke und bitte schreib mal wie es ausgegangen ist. Hast ja sicher mitbekommen, daß hier manchmal zwischen gesetzlicher und privater Fraktion ein sanftes Florettfechten angesagt ist .. mir selbst sagen Praxisbeispiele einfach mehr als angelesene Buchesschläue. Unser Arno Nyhm ist aber glücklicherweise nicht so verbissen wie unsere hochgeliebte GKVlerin, die fast nur aus Sofasicht argumentiert. Wobei, wenn sie mal ein paar Tage nicht da ist, fehlt schon was.

Sofa? Sozialversicherungsfachangestelle

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Arno Nhym ;-))), Freitag, 12.03.2010, 17:28 (vor 5369 Tagen) @ Joachim Röhl

Also ich persönlich habe auch nichts gegen praktische Beispiele ... ABER Sie müssen eben passen und hilfreich sein.

@Joachim ;-)

Unser Arno Nyhm ist aber glücklicherweise nicht so verbissen wie unsere hochgeliebte GKVlerin

Ich bin gern etwas locker und manchmal auch zynisch! Doch eigentlich auch etwas verbissen, wenn es um diese Art der PKV-Vertreter geht, die 1. Ihre Kunden über den Tisch ziehen und 2. diese deshalb z.T wissentlich ins Unglück rennen lassen ... bestes Beispiel "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten" ... derartiges kann einen vermeintlich langjährig gut Privat-Versicherten existenzvernichtend sein.

Und derartige Vertragsabschlüsse gibt es immer mehr in diesem Land und die PKV-Vertreter sehen immer mehr nur die einmalige Provision und da lässt man schon mal paar Vorerkrankungen weg. Ich habe schon Anträgre gesehen, da hat der Vertreter überall NEIN angekreuzt und der Antragsteller war mehrmals wg. F-Diagnosen länger krank, hatte eine Kurzeitpsychotherpaie und 2 Krankenhausbehandlungen .... aber er hat schön zweimal unterschrieben. Ich weiss ... war seine eigene Dummheit ... doch es gibt eben auch noch Leute die vertrauen einem Geschäftspartner.

Ja und viele dieser Kunden sind dann wieder hier im Forum und wollen die die böse teure GKV zurück !!!!

Also Joachim vielleicht besuche ich dich mal bei Natalie S. in Berlin!

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.03.2010, 18:11 (vor 5369 Tagen) @ Arno Nhym ;-)))

@Arno, schön, daß Du Dich wenn auch mit Synonym so doch namentlich meldest, denn wer fair beraten will, muß keine Versteckspielchen betreiben und könnte für persönliche Rückfragen auch gern eine e-mail einstellen. Sicher manchmal häuft sich die Post, aber viele, auf welcher Seite auch immer versichert, bestätigen dennoch einen weitgehend fairen Umgang hier als erfrischend und hilfreich dann, wenn sie im Netz von Kassenparagraphen oder den unklaren Aussagen eines Versicherungsvertreters den Durchblick verloren haben. So wir beide helfen können Licht ins Dunkel zu bringen sollten wir dies gemeinsam tun und da ich selbst für internationale Private und mehrere gesetzliche Kassen tätig bin, haben wir sicher mehr gemeinsam, als uns trennt. Besuchen? Da mußt Du mit der AIR BERLIN 10h Richtung Bangkok fliegen und spätestens am Flughafen verkaufe ich Dir bis zum Juli noch eine Auslandsreisekrankenversicherung!!!

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Arno Nhym, Freitag, 12.03.2010, 18:23 (vor 5369 Tagen) @ Joachim Röhl

ja schöne wohnungen in Thailand, auch die an der ostsee ist nett, doch bisschen klein ;-)))

doch thailand ist leider nicht mein reiseland! sorra auslandsreise-KV habe ich beim ADAC. und die paar kröten wirts du nicht brauchen!

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Arno nhym, Freitag, 12.03.2010, 18:35 (vor 5369 Tagen) @ Arno Nhym

naja und ab und zu bis du doch sicher in D.

... musst dich doch auch mal persönlich um deine 300 qm im "Harder Moor" kümmern ;-)

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 12.03.2010, 18:45 (vor 5369 Tagen) @ Arno nhym

Dank neuer Medien kann man hier, in Siebenbürgen zu Roith oder drei Straßen neben dem BMfG in Berlin sein - virtuell natürlich ..

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Arno Nhym, Freitag, 12.03.2010, 18:47 (vor 5369 Tagen) @ Joachim Röhl

dank dieser medien kann man eben viel ;-)

so es wäre jetzt auch sicher schlafenszeit in thailand, dann mal gute nacht und wenn mal wieder berlin als aufenthaltsort ansteht einfach ein zeichen geben!

die handynummer stimmt noch?

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

GKVler, Freitag, 12.03.2010, 19:26 (vor 5369 Tagen) @ Joachim Röhl

ich bin schon da - aber wieso soll ich 5x das gleiche schreiben? ich habe meine Meinung gesagt bzw. geschrieben, neue Punkte und fragen sind nicht aufgetaucht....

Fakt ist: Jahresarbeitsentgelt ist ungleich Entgelt, das Statusfeststellungsverfahren hat mit dem hier beschriebenen Sachverhalt nix zu tun und letztendlich prüft der AG...

Gruß GKVler

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Frank Wehmayer, Samstag, 13.03.2010, 19:04 (vor 5368 Tagen) @ GKVler

WOW, hier ist richtig Leben eingekehrt. Und dann war es auch noch internationale Beratung :-) Klasse!

Stand der Dinge ist, dass ich keine Option sehe "berechtigt" zu wechseln und auch keine Prüfinstitutionen neben dem Arbeitgeber ausfindig machen konnte.

Wie ich bereits geschrieben habe, werde ich jetzt - wie es sich gehört - in der Kasse bleiben und bis nächstes Jahr auf meine tatsächliche Bruttoerhöhung warten. Dann starte ich einen neuen Versuch. Ist halt schon alles dumm gelaufen, da zur Absicherung der steigenden Beiträge zusätzlich Sparverträge geplant waren und die sich sehr gut mit dem Bürgerentlastungsgesetz hätten verbinden lassen. Jetzt geht der Betrag zum großen Teil in Zusatzversicherungen....

Wünsche allen ein schönes Wochenende und viel Spaß am Flughafen!

Re: Wechsel GKV zu PKV Jahresentgeltgrenze (nicht) überschritten?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 13.03.2010, 20:18 (vor 5368 Tagen) @ Frank Wehmayer

.. kaufe unbedingt einen Optionstarif auf Vollversicherung für rund 5€ bis 8€ monatlich, der Dir die Garantie gibt, je nach Gesellschaft innerhalb der nächsten fünf bis 10 Jahre jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in die gewünschte PKV zu wechseln. Einschränkung: falls man Dich dann endlich mal rausläßt ..

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