Re: @gast - Frage wegen Überweisung (Krankenkassenrecht)

RHW, Freitag, 12.03.2010, 11:05 (vor 5369 Tagen) @ gast

Ich vermute, dass das Ganze mit den §§ 106 und 106a SGB V zusammenhängt: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__106.html

Wenn der Arzt eine Überweisung ausstellt, trägt er im gewissen Sinn die Verantwortung, das das Ganze wirtschaftlich ist.
Wenn man als Patient ohne Überweisung zu einem anderem Arzt geht, ist der bisherige Arzt in keinerlei Verantwortung.

Die genauen Regelungen zu den Überweisungen sind in den einzelnen Verträgen zwischen den Ärzte- und Krankenkassenverbänden geregelt:
z.B. § 27 Ersatzkassenvertrag:
http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/ekv/ekv.pdf


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum