Re: @gast - Frage wegen Überweisung (Krankenkassenrecht)
Ich vermute, dass das Ganze mit den §§ 106 und 106a SGB V zusammenhängt: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__106.html
Wenn der Arzt eine Überweisung ausstellt, trägt er im gewissen Sinn die Verantwortung, das das Ganze wirtschaftlich ist.
Wenn man als Patient ohne Überweisung zu einem anderem Arzt geht, ist der bisherige Arzt in keinerlei Verantwortung.
Die genauen Regelungen zu den Überweisungen sind in den einzelnen Verträgen zwischen den Ärzte- und Krankenkassenverbänden geregelt:
z.B. § 27 Ersatzkassenvertrag:
http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/ekv/ekv.pdf
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Schaefer,
12.03.2010, 07:26
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gast,
12.03.2010, 07:56
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12.03.2010, 08:07
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12.03.2010, 08:37
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12.03.2010, 09:30
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- Re: @gast - Frage wegen Überweisung - Schaefer, 12.03.2010, 11:01
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12.03.2010, 11:05
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gast,
12.03.2010, 11:47
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12.03.2010, 13:40
- Re: @gast - Frage wegen Überweisung - Schaefer, 12.03.2010, 20:51
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