darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen? (Krankenkassenrecht)

StudENAt @, Freitag, 12.03.2010, 12:31 (vor 5373 Tagen)

Ich bin Studentin und habe im 14. Fachsemester (ab dem ich nicht mehr zu dem allgemeinen Studentensatz versichert werden kann) meine KV gewechselt, allerdings ging das erst zum November, also muss ich für den Oktober neu eingestuft werden: die KV verlangt dazu Angaben zu meinem Einkommen (ich arbeite nebenher selbstständig). Das ist für mich bis hierher durchaus nachvollziehbar.
Nun soll aber auch - rückwirkend - geprüft werden, ob ich tatsächlich während der Semester WS/2007 - 2009, in denen ich als Studentin versichert war, die Auflagen erfüllt habe. In dem Schreiben steht, die KV habe "auf eine genaue Prüfung verzichtet". Ich bin zwar nie über die Bemessungsgrenzen gekommen, habe aber den Eindruck, dass es sich bei dieser letzten Forderung der KV um reine Schikane handelt. Darf die KV rückwirkend prüfen, ob ich das Recht hatte, als Studentin versichert zu sein, wenn sie das zuvor einfach angenommen hatte?
Danke im Voraus

Re: darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen?

gast, Freitag, 12.03.2010, 17:34 (vor 5372 Tagen) @ StudENAt

können SIE beweisen, dass sie die KK über die selbstständige tätigkeit, höhe des einkommens und dauer ab 2007 schriftlich informiert haben?

wenn nein können die jetzt noch in aller ruhe prüfen!

Re: darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen?

Truther, Mittwoch, 24.03.2010, 19:30 (vor 5360 Tagen) @ StudENAt

"darf die KV rückwirkend mein Einkommen prüfen" ... ja darf die KV und macht die KV auch.

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