Re: Kassenwechsel und Pflegeversicherung (Krankenkassenrecht)
Die Beiträge zur PV werden an die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse gezahlt. Zwischen den Pflegekassen gibt es einen bundesweiten Finanzausgleich.
Bei einem Kassenwechsel werden die Versicherungszeiten bei einer früheren gesetzlichen Krankenkasse berücksichtigt. Die Höhe der Beiträge spielt für die Leistungshöhe der Pflegeversicherung keine Rolle.
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- Kassenwechsel und Pflegeversicherung -
Schaefer,
18.03.2010, 19:42
- Re: Kassenwechsel und Pflegeversicherung - RHW, 18.03.2010, 19:52