Kassenwechsel und Pflegeversicherung (Krankenkassenrecht)
An wen werden eigentlich die Abgaben für die Pflegeversicherung entrichtet? An den Staat oder an die Krankenkasse? Wie ist es bei dem Krankenkasse-Wechsel? Fängt man da wieder bei Null an oder werden die bezahlten Jahre bei Kassenwechsel berücksichtigt?
Re: Kassenwechsel und Pflegeversicherung
Die Beiträge zur PV werden an die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse gezahlt. Zwischen den Pflegekassen gibt es einen bundesweiten Finanzausgleich.
Bei einem Kassenwechsel werden die Versicherungszeiten bei einer früheren gesetzlichen Krankenkasse berücksichtigt. Die Höhe der Beiträge spielt für die Leistungshöhe der Pflegeversicherung keine Rolle.