"Statusänderung" dann pflichtig aber dennoch Strafbeiträge GKV? (Krankenkassenrecht)

Christian @, Freitag, 19.03.2010, 11:31 (vor 5362 Tagen)

Liebes Forum,
jetzt benötige ich einmal Eure Hilfe! Ich weiss, dass einige ehemals "nichtversicherte" in ein Anstellungsverhältnis gingen, um der Krankenversicherungspflicht genüge zu tun. Strafbeiträge würden hier keine auferlegt! [/b)
Nach einem Jahr gaben diese die Anstellung wieder auf & blieben in der GKV.
Ist dieses "Spielchen" auch mit einem Polen möglich?
Ich weiß, dass es hier Einschränkungen gibt, Polen anzustellen. Dies trifft hier allerdings nicht zu!

Vorab vielen Dank für die Antworten!

lg
Chris

Re:

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 19.03.2010, 19:59 (vor 5361 Tagen) @ Christian

Polen benötigen eine Freizügigkeitsbescheinigung von der Ausländerbehörde und darauf folgende Arbeitserlaubnis der Agentur für Arbeit; Dauer fürs Prozedere ca. zwei Wochen. Sie lassen sich vom http://www.nfz.gov.pl/new/ idealerweise das Formular E104 ausstellen, was eine Mitgliedschaft bis zum Einreisetag nachweist, werden hier als Angestellte natlos gesetzlich versicherungspflichtig ohne Strafbeiträge. Meist ist aber keine Vorversicherung vorhanden, weil das dortige System noch im Aufbau ist und viele durchs polnische Versicherungsrost gefallen sind, also bleibt nur zweiter Weg nachzuweisen, daß Oderquerung und Beschäftigungsbeginn zeitgleich erfolgt sind um ebenso Strafzahlungen zu vermeiden. So es denn so gewesen ist. Fragen? ePost

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