"Statusänderung" dann pflichtig aber dennoch Strafbeiträge GKV? (Krankenkassenrecht)
Liebes Forum,
jetzt benötige ich einmal Eure Hilfe! Ich weiss, dass einige ehemals "nichtversicherte" in ein Anstellungsverhältnis gingen, um der Krankenversicherungspflicht genüge zu tun. Strafbeiträge würden hier keine auferlegt! [/b)
Nach einem Jahr gaben diese die Anstellung wieder auf & blieben in der GKV.
Ist dieses "Spielchen" auch mit einem Polen möglich?
Ich weiß, dass es hier Einschränkungen gibt, Polen anzustellen. Dies trifft hier allerdings nicht zu!
Vorab vielen Dank für die Antworten!
lg
Chris
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- "Statusänderung" dann pflichtig aber dennoch Strafbeiträge GKV? -
Christian ,
19.03.2010, 11:31
- Re: - Joachim Röhl, 19.03.2010, 19:59