Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..?? (Krankenkassenrecht)

Fragesteller, Freitag, 19.03.2010, 21:39 (vor 5362 Tagen)

Guten Abend,

ich habe eine Frage zur "Wiedereingliederung".
Wenn eine Wiedereingliederung abgeschlossen ist und der Betroffene kurze Zeit später feststellt dass die Arbeit doch nicht mehr in gewohntem Maße (gesundheitlicher Zustand lässt das auf Dauer nicht mehr zu) durchgeführt werden kann, ist dann die Aussage richtig, dass der Arzt den Patienten nicht mehr krank schreiben dürfen soll ?

Der Grund für ein erneutes Krankschreiben ist der selbe wie vor der abgeschlossenen Wiedereingliederung ?
Nur was soll der Patient tun wenn eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorliegt ?

Mit Grund und Dank,
der Fragesteller

Re: Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..??

Czauderna, Samstag, 20.03.2010, 10:21 (vor 5361 Tagen) @ Fragesteller

Hallo,
also, das ist schon merkwürdig denn eine Wiedereingliederung wird entweder erfolgreich abgeschlossen und dann ist die Arbeitsfähigkeit als auch die Belastbarkeit wieder hergestellt oder die Wiedereingliederung wird erfolglos abgebrochen. Nun kann es im Einzelfall schon vorkommen dass es nach einigen Tagen oder Wochen nach Ende der Wiedereingliederung zum Rückfall kommt und selbstverständlich kann, darf, ja muss der Arzt dann auch ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Gruß
Czauderna

Re: Wiedereingliederung: Krank schreiben lassen danach..??

Fragesteller, Samstag, 20.03.2010, 11:35 (vor 5361 Tagen) @ Czauderna

Hallo Herr Czauderna,

Danke für die Aufklärung.
Das ist richtig, eine Wiedereingliederung des Betroffenen wird als erfolgreich abgeschlossen. Nur ist das kein Garant dafür, dass hinterher nicht doch ein Rückfall auftritt, welcher dann eine erneute Arbeitsunfähigkeit mit selbigem Grunde auslöst - welche im Zweifel dann sogar dauerhaft sein kann. Oder zumindest dauerhaft in dem Sinne, dass keine Vollbeschäftigung mit 10h pro Tag mehr möglich ist.

Hier stellte sich nun die Frage: "einmal erfolgreich wiedereingegliedert = dauerhafte Arbeitsfähigkeit ohne Möglichkeit eines weiteren oder gar dauerhaften Ausfalls wird unterstellt" ? --> verbunden mit "weil erfolgreich = Arzt darf nicht mehr Arbeitsunfähigkeit bescheinigen".

Das konnte ich mir in dieser Form auch nicht nur im Ansatz vorstellen, Ihre Antwort bestätigt damit die Vermutung.

Gruß
Fragesteller

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