Krankenkassenwechsel (Krankenkassenrecht)

Schäfer, Sonntag, 21.03.2010, 08:57 (vor 5360 Tagen)

Hallo,
mich hat die DAK angerufen und gesagt, dass ich bei einem Wechsel wieder "Null" anfange. Falls ich mal eine Kur bräuchte, dann würde die neue Krankenkasse genauer hinsehen. Ich gehe davon aus, dass es die DAK bei einem Neumitglied so machen würde.

Ist dem tatsächlich so, dass bei einem neuen Mitglied genauer hingeguckt wird und man stärker kontrolliert wird ?

Re: Krankenkassenwechsel

Czauderna, Sonntag, 21.03.2010, 10:16 (vor 5360 Tagen) @ Schäfer

Hallo,
wenn man unter"genauer" versteht, dass man sich die Vorgeschichte hinsichtlich von Vorerkrankungen und bereits durchgeführten Massnahmen genauer anguckt und ggf. eher mal den MDK einschaltet, dann ist das sicherlich bei allen Kassen so, sollte aber nun wirklich kein Kriterium sein. Sicher kann es auch für den Versicherten von Vorteil sein wenn die Kasse auf eine "Historie" zurückgreifen kann, muss aber nicht so sein. Wenn ich das also richtig verstehe Schäfer dann hast du eine Vorgeschichte ??
Gruß
Czauderna

@Czauderna - Krankenkassenwechsel

Schaefer, Sonntag, 21.03.2010, 13:35 (vor 5359 Tagen) @ Czauderna

Ich habe lediglich bei der DAK angerufen und wegen der Kündigungsbestätigung angefragt.

Der Mitarbeiter meinte, ich solle mir das gut überlegen und ein persönliches Gespräch vereinbaren. Nach einer so langen Versicherungszeit finge ich bei Null wieder an, wenn ich die Kasse wechsle. Wenn es z.B,. um einen Kurantrag ginge, würde man da schon genauer hinschauen, bevor genehmigt wird. Von Vorgeschichte war da nicht die Rede.

Re: @Czauderna - Krankenkassenwechsel

Czauderna, Sonntag, 21.03.2010, 19:14 (vor 5359 Tagen) @ Schaefer

Hallo Schäfer,
ich habe dir auch nur meine Einschätzung mitgeteilt, also wie ich das so sehe - ich habe dir auch nicht geschrieben dass ich es z.B. auch so machen würde - der betreffende Mitarbeiter war nun eben der Meinung ein Argument gefunden zu haben dass Dich bewegen könnte deine Kündigung zurückzunehmen oder erst garnicht auszusprechen - letztendlich ist das sein Job und seine Aufgabe und jeder der mit der Kundenbetreuung zu tun hat weiss wie schwierig ein solcher Job ist und auf welcher Rasierklinge man da sich bewegt.
GKV`ler - nun die Praxis hinsichtlich der Reha-Massnahmen kann sich schon von dem unterscheiden wie Du sie beschrieben hast.
Der MDK ist nicht immer zwingend und sofort einzuschalten, warum auch, wenn die Antragsunterlagen stimmen und die Kasse womöglich auch über eigene Reha-Einrichtungen verfügt, warum soll man dann MDK-Kosten verursachen wenn die Bewilligung auch ohne ihn geht und/oder wenn eine "passende" Vorgeschichte vorhanden ist.
Von Angstmacherei kann schon gleich gar nicht die Rede sein oder würdest du jemanden nicht auf eventuelle Risiken hinweisen weil du ihm keine Angst machen willst. ? (die Frage hat nichts direkt mit dem Fall von Schäfer zu tun)
Gruß
Czauderna

Re: @Czauderna - Krankenkassenwechsel

GKVler, Sonntag, 21.03.2010, 20:06 (vor 5359 Tagen) @ Czauderna

auf tatsächliche Risiken schon...

aber wie gesagt: die Voraussetzung für Leistungen sind im Gesetz oder in der Satzung geregelt - in den allermeisten Fällen wird nicht auf eine Vorversicherungszeit geschaut, und dies so wäre würden die Zeiten in anderen gesetzlichen Krankenkassen wie der DAK mit angerechnet...

daher empfinde ich eine Aussage "bei einer neuen Kasse fangen sie bei Null an" als Angst-macherei

wenn der Sachbearbeiter z. B. darauf hinweisen würde, dass bei einem Familienvater der Anspruch auf Haushaltshilfe bei der alten Kasse umfangreicher ist als bei der neuen Kasse, ist das ja völlig in Ordnung. Man sollte aber immer bei den Tatsachen bleiben und nicht versuchen, Mitglieder mit falschen, halbwaren oder beschönigenden Aussagen zum Wideruf der Kündigung zu bewegen - der Schuss kann leicht nach hinten los gehen.

Gruß GKVler

Re: Krankenkassenwechsel

GKVler, Sonntag, 21.03.2010, 13:04 (vor 5359 Tagen) @ Schäfer

das ist ein Argument, mit dem häufig versucht wird, Kündiger bei der alten Kasse zu halten, indem man ihnen Angst macht...

Ich kenn es so, dass z. B. grundsätzlich jeder Kur-Antrag dem MDK vorgelegt wird. Kriterium für die Bewilligung ist nämlich die medizinische Notwendigkeit und über die kann ein Krankenkassen-Mitarbeiter mangels medizinischem Fachwissen nicht entscheiden. Der MDK gibt dann eine Stellungnahme ab, ob die Kur medizinisch notwendig ist und aufgrund dieser Stellungnahme wird die Kur bewilligt oder abgelehnt.

Bei anderen Leistungen läuft es ähnlich...die Voraussetzungen für die Leistungen sind im Gesetz oder in der Satzung geregelt und aufgrund dieser Regelungen wird entschieden. Es wird ganz sicher kein Unterschied danach gemacht, wie lange jemand bereits Mitglied der Kasse ist. Wenn man Daten über die Vorgeschichte benötigt, kann man diese bei der Vorkasse anfordern. Oder der MDK kann bei dem behandelnden Arzt Arztberichte anfordern. Ich kann mir also keinen Fall vorstellen, indem es tatsächlich für die Leistungsgewährung günstiger für den Versicherten wäre, wenn er bereits lange Mitglied der Kasse ist.

Und wenn die DAK es tatsächlich anders machen sollte (was ich aber ehrlich gesagt nicht glaube), würde ich dies für unseriös halten.

Gruß GKVler

Re: Krankenkassenwechsel

Truther, Mittwoch, 24.03.2010, 19:25 (vor 5356 Tagen) @ GKVler

schon komisch was einem von der DAK jetzt so alles erzählt wird. Bei uns kann (wie bei jeder seriösen Kasse auch) auf die Historie des jeweiligen Mitglieds keine Rücksicht genommen werden. Die Leistungen sind im SGB und in der Satzung festgelegt. PUNKT.

Re: Krankenkassenwechsel

Czauderna, Donnerstag, 25.03.2010, 20:04 (vor 5355 Tagen) @ Truther

Hallo Kollege Truther,
von der DAK wird nicht so alles erzählt - wenn du nochmals nachliest, dann ist von einem DAK-Mitarbeiter die Rede.
Wenn deine (hoffentlich) auch seriöse Kasse bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen auf die Krankengeschichte eines Versicherten keine Rücksicht nimmt also diese total ausblendet dann halte ich dann die Bezeichnung "seriös" dann doch für etwas übertrieben.
Du meinst, ich hätte deinen Beitrag nicht richtig verstanden, doch, ich denke schon, dass ich das habe - du hast eine vermeintliche Steilvorlage aufgegriffen um in eine Kerbe hier im Forum reinzuhauen.
Gruß
Czauderna

Re: Krankenkassenwechsel

GKVler, Donnerstag, 25.03.2010, 21:42 (vor 5355 Tagen) @ Czauderna

Die Leistungen sind im SGB und in der Satzung festgelegt.

Wenn deine (hoffentlich) auch seriöse Kasse bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen auf die Krankengeschichte eines Versicherten keine Rücksicht nimmt also diese total ausblendet dann halte ich dann die Bezeichnung "seriös" dann doch für etwas übertrieben.


entschuldigung, aber ich glaub, jetzt musst du mir mal was erklären: was ist an der Aussage, dass auf die Krankengeschichte keine Rücksicht genommen wird und sich die Leistungsbewilligung ausschließlich am SGB orientiert, unseriös?

diese Vorgehensweise sollte nach meiner Meinung die Regel sein. mir fallen jetzt auf Anhieb nicht viele Leistungen ein, bei denen die Krankengeschichte wichtig wäre...Krankengeld vielleicht.

davon abgesehen ging es bei der Ausgangsfrage ja nicht um die Frage, ob die Krankengeschichte eine Rolle spielt. Vielmehr ging es um die Aussage, dass die Mitglieder nach einem Kassenwechsel "bei Null anfangen müssten" womit suggeriert wird, dass ein Kassenwechsel im Leistungsfall von Nachteil sein könnte. Und das ist ganz eindeutig nicht der Fall.

Gruß GKVler

Re: Krankenkassenwechsel

Kristjansson @, Sonntag, 11.04.2010, 16:09 (vor 5338 Tagen) @ Schäfer

Hallo,
ich hatte letztes Jahr im November die Krankenkasse gewechselt.
Leider hatte ich es versäumt, die Kündigungsbestätigung der neuen Kasse zukommen zu lassen. Nun bin ich seit 01.02.2010 krankgeschrieben und seit ich aus der Lohnfortzahlung bin, hat mich die neue Kasse "rausgeschmissen". Von meiner bisherigen Kasse erhalte ich nun Krankengeld allerdings nicht für den gesamten Zeitraum, da die AU- Bescheinigungen erst verspätet vorlagen, da ich diese ja an die neue Kasse geschickt hatte. Muss ich das so hinnehmen?

Re: Krankenkassenwechsel

Czauderna, Sonntag, 11.04.2010, 18:24 (vor 5338 Tagen) @ Kristjansson

Hallo,
entscheidend für den Beginn des Krankengeldanspruchs ist der Eingang der Arbeitsunfähigkeitsmeldung (das kann auch mündlich geschehen - wenn also die Meldung rechtzeitig bei Kasse B eingegangen ist obwohl eigentlich aber Kasse A zuständig war dann ist die Bescheinigung rechtzeitig eingegangen, auch für Kasse A -
da würde ich nochmals nachhaken.
Bei einer verspäteten Meldung (mehr als einer Woche nach Ausstellung) beginnt der Kran kengeldanspruch mit dem Tag des Eingangs der Meldung bei der Kasse - das msusst du dann auch so hinnehmen.
Gruß
Czauderna

Re: Krankenkassenwechsel

GKVler, Sonntag, 11.04.2010, 18:50 (vor 5338 Tagen) @ Kristjansson

ich glaub, hier ist das Problem weniger die Arbeitsunfähigkeit als mehr der Kassenwechsel....kann gut sein, dass aufgefallen ist, dass der nicht geklappt hat.

Lass dir von der neuen Kasse mal schriftlich geben, wieso sie kein Krankengeld zahlen wollen bzw. dass der kassenwechsel nicht funktioniert hat (mit Begründung).

Wenn es wirklich an Problemen mit dem Kassenwechsel liegt (du kannst ja nochmals gerne hier nachfragen), geh mit dem Schreiben zur alten Kasse. Wenn der Wechsel nämlich nicht funktioniert hat, bist du automatisch weiterhin Mitglied der alten Kasse - und die sind auch für die Zahlung des Krankengeldes zuständig.

Und so einfach, wie Czauderna geschrieben hat, ist das mit dem Einbehalt des Krankengeldes auch nicht. Es gibt Urteile, wonach du davon ausgehen kannst, dass der Arzt die Bescheinigung an die Kasse pünktlich weiterleitest. Und wenn du dies nicht tust, kann dir daraus kein Nachteil entstehen.

GKVler

Re: Krankenkassenwechsel

Czauderna, Sonntag, 11.04.2010, 20:00 (vor 5338 Tagen) @ GKVler

Hallo GKV`ler,
diese Urteile gibt es tatsächlich, aber wie so oft sind dies Einzelfälle wo es tatsächlich dann auch so war, dass der Arzt dem Versicherten die AU-Meldung nicht ausgehändigt hatte und er somit seiner Verpflichtung nicht nachkommen konnte. Es ist auch tatsächlich so dass eigentlich die Ärzte seit 2004 für die Einreichung der AU-Meldung bei der Kasse verantwortlich sind, was aber in der Praxis
einfach nicht flächendeckend und verbindlich umgesetzt wird (Weigerung der Ärzte wegen erhöhtem Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten). Es gibt genau soviel Urteile die eine Leistungsverweigerung durch die Kasse eben wegen verspäteter Abgabe durch den Versicherten bestätigen - dies nur der Vollständigkeit halber.
Gruß
Czauderna

Re: Krankenkassenwechsel

RHW, Sonntag, 11.04.2010, 21:16 (vor 5338 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
vielleicht kann es hilfreich sein, auf § 16 SGB I hinzuweisen.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__16.html
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigfung ist im gewissn Sinne ein informeller Krankengeldantrag.
Gruß
RHW

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