Re: Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten?? (Krankenkassenrecht)
Hallo Herr Röhl, bezeichnet denn auch der§186 SGBV, dass wenn Rückstände in der Beitragszahlung zustande gekommen sind (GKV), dass die KK auch die Beiträge erlassen können? Es könnte doch z.Bsp. vorgelegt werden, dass es finanziell nicht möglich war zu zahlen. Kenne einen Fall in der Familie.Vielen Dank für Ihre Antwort
gesamter Thread:
- Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten?? -
Foley,
22.03.2010, 01:13
- Re: Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten?? -
Joachim Röhl,
22.03.2010, 06:50
- Re: Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten?? -
Janapechtel,
22.04.2010, 12:00
- Re: Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten?? - Joachim Röhl, 22.04.2010, 20:29
- Re: Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten?? -
Janapechtel,
22.04.2010, 12:00
- Re: Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten?? -
Joachim Röhl,
22.03.2010, 06:50