Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten?? (Krankenkassenrecht)

Foley @, Montag, 22.03.2010, 01:13 (vor 5359 Tagen)


Hallo, ich habe mich im November Selbstständig gemacht und bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragt. Da es nicht unbedingt einfach ist alle notwendigen Dokumente innerhalb einer kurzen Zeit zu beschaffen hat es bis anfang Dezember gedauert alle Formulare komplett waren. Leider hat die Agentur den Antrag bis mitte Januar nicht bearbeitet, somit bekam die Genehmigung + Rückzahlung der letzten drei Monate ende Januar.
Da es für mich finanziell erst ab diesem Zeitpunkt möglich war eine private Krankenversicherung zu leisten, habe ich den Antrag auf diese anfang Februar abgegeben. Ich habe leider erst dann erfahren, dass ich eine Strafe zahlen muss weil ich 4 Monate ohne Krankenversicherung gelebt habe.
Gestern bekam ich einen Brief von der PKV, die zu meinen erstaunen meinen Antrag auf die PKV abeglehnt hat. Ich bin Kerngesund, habe keine chronischen Beschwerden und habe jede Angabe 100% ehrlich ausgefüllt.

So, jetzt zu meiner eigentlichen Frage: monatlich (zumindest bei der PKV) sollte ich eine "Strafgebühr" von 218€ nachzahlen. Nun ist es so, dass ich ein sehr attraktives Jobangebot für eine Festanstellung bekommen habe und würde gerne meine Selbstständigkeit als Nebengewerbe laufen lassen, bzw. komplett aufgeben wenn es der künftige Arbeitgeber so verlangt. Somit würde ich wieder automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung "rutschen" und da diese i.d.R. höhere Beiträge verlangt (zumindest als junger Mann) im Vergleich zur PKV frage ich mich ob die Strafgebühr die ich nachzuzahlen hätte dann auch höher wäre. Denn die Strafgebühr von der PKV hat sich aus dessen Basistarif zusammengesetzt.

Habe leider kläglich versagt nach der Antwort zu googeln, deswegen bedanke ich mich sehr wenn jemand mir da weiterhelfen könnte.

Re: Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten??

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 22.03.2010, 06:50 (vor 5359 Tagen) @ Foley

In jeder GKV hättest Du ab Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit (eine Fördervoraussetzung für den Gründungszuschuss) die ersten neun Monate ebenso 218€ Beitrag leisten müssen und danach ab 324€ aufwärts je nach Einnahmen und vorzulegendem Steuerbescheid. Warum hast Du denn keine PKV gewählt, die für den rückwirkenden Zeitraum überhaupt keine Strafzahlungen erhebt? Ist hier gleich um die Ecke bei NICHT VERSICHERT* im Unterforum 5 nachzulesen.

Mit Einstieg ins Angestelltenverhälnis bei Fortführung einer hauptberuflichen Tätigkeit, könntest Du dann in der PKV bleiben, wenn Du da mehr Zeitaufwand und Einnahmen als im abhängigen Beschäftigungsverhältnis hast. In Zweifelsfällen bist Du ebenso weiter privat versicherbar, wenn Du selbst einen versicherungspflichtigen Angestellten (Gehalt mehr als 400€ monatlich -> Sozialabgaben gesamt rund 126€ mtl.) beschäftigst. Falls jedoch das Gewerbe nebenberuflich läuft und von der prüfenden Kasse auch so eingestuft wird, wärst Du in der Gesetzlichen auf mindestens drei Jahre zwangsversichert. Die aufgelaufenen Rückstände würde man einfordern, auch da Du mit einem Angestelltengehalt zahlungsfähig bist und nicht auf eine Stundung** oder gar Niederschlagung der Rückstände nach §186 (11) SGB V hoffen kannst.

* http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=5&Pos=1372.00005
** http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_5/__186.html

Re: Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten??

Janapechtel, Donnerstag, 22.04.2010, 12:00 (vor 5328 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl, bezeichnet denn auch der§186 SGBV, dass wenn Rückstände in der Beitragszahlung zustande gekommen sind (GKV), dass die KK auch die Beiträge erlassen können? Es könnte doch z.Bsp. vorgelegt werden, dass es finanziell nicht möglich war zu zahlen. Kenne einen Fall in der Familie.Vielen Dank für Ihre Antwort

Re: Höhe der Strafzahlung bei nicht-versicherten Monaten??

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 22.04.2010, 20:29 (vor 5327 Tagen) @ Janapechtel

Wir haben hier mit Czauderna und der GKVlerin zwei kompetente Mitarbeiter gesetzlicher Krankenkassen, die auch hier sicher Einblicke in die Verfahrenspraxis geben werden. Vieles aus meinem Blickwinkel wurde zusammengefaßt bei NICHT VERSICHERT in unserem Unterforum 5! http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=5&Pos=1373

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