Praxisgebühr bei Kassenwechsel (Krankenkassenrecht)
Schaefer, Samstag, 27.03.2010, 20:35 (vor 5353 Tagen)
Hallo,
am 1. April beginnt das neue Quartal und die Praxisgebühr fällt an. Wie ist es, wenn ich zum 1. Mai die Krankenkasse wechsle, fällt dann nochmals erneut eine Praxisgebühr an?
Danke für eine Antwort.
Re: Praxisgebühr bei Kassenwechsel
ratte1, Samstag, 27.03.2010, 21:00 (vor 5353 Tagen) @ Schaefer
Hallo
am 1. April beginnt das neue Quartal und die Praxisgebühr fällt an. Wie ist es, wenn ich zum 1. Mai die Krankenkasse wechsle, fällt dann nochmals erneut eine Praxisgebühr an?
Nein, der KK-Wechsel löst nicht eine erneute Zuzahlungsverpflichtung aus.
MfG
ratte1
@Ratte 1 - Praxisgebühr bei Kassenwechsel
Schaefer, Sonntag, 28.03.2010, 10:42 (vor 5353 Tagen) @ ratte1
Danke für die Antwort. Ich habe nämlich hier ein Leihgerät, wo die Krankenkasse 3 Monate genehmigt hat. Dafür fallen 10 Euro Praxisgebühr an. Wenn ich die Krankenkasse am 1.5.2010wechsle, muss ein neuer Antrag für das Leihgerät bei der neuen Krankenkasse gestellt werden. Fallen da die 10 Euro dann nochmals an, weil es ja ein neuer Antrag ist? Vielen Dank nochmals.
Re: Praxisgebühr bei Kassenwechsel
ratte1, Sonntag, 28.03.2010, 14:32 (vor 5352 Tagen) @ Schaefer
@Schaefer,
zunächst würde ich klären, ob tatsächlich eine neue Verordnung notwendig ist oder ob sich die alte KK und die neue KK anders verständigen.
Wenn jedoch (ausnahmsweise) eine neue Verordnung notwendig sein sollte, wäre damit keine Praxisgebühr fällig. Zu prüfen wäre hier nur die 10 %ige Zuzahlung zu dem Hilfsmittel (mindestens 5,- Euro, maximal 10,- Euro).
Also: Erst mit der neuen KK sprechen, bevor vom Arzt eine neue Verordnung angefordert wird.
MfG
ratte1
Re: Praxisgebühr bei Kassenwechsel
@ratte1 - Praxisgebühr, Montag, 29.03.2010, 08:32 (vor 5352 Tagen) @ ratte1
Hallo,
ich habe mich bereits bei der TKK und auch bei der AOK erkundigt. Für diese Hilfsmittel (Leihgeräte) muss ein neuer Antrag ausgestellt und vom dortigen medizinischen Dienst geprüft werden. Das machen sie alle.
Die Praxisgebühr geht aber hier an den Lieferant des Gerätes und nicht an den Arzt.
LG
Re: Praxisgebühr bei Kassenwechsel
ratte1, Montag, 29.03.2010, 12:13 (vor 5351 Tagen) @ @ratte1 - Praxisgebühr
ich habe mich bereits bei der TKK und auch bei der AOK erkundigt. Für diese Hilfsmittel (Leihgeräte) muss ein neuer Antrag ausgestellt und vom dortigen medizinischen Dienst geprüft werden. Das machen sie alle.
Die Praxisgebühr geht aber hier an den Lieferant des Gerätes und nicht an den Arzt.
Hallo,
noch einmal: Das ist nicht die Praxisgebühr (§ 28 Abs.4 SGB V), sondern die gesetzliche Zuzahlung zu einem Hilfsmittel (§ 61 SGB V)
Re: Praxisgebühr bei Kassenwechsel
Schaefer, Freitag, 02.04.2010, 11:40 (vor 5347 Tagen) @ ratte1
Hallo,
jetzt habe ich kappiert. Natürlich handelt es sich hier um eine gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel und nicht um die Praxisgebühr. Das Gerät ist für 3 Monate verordnet worden und ich habe es erst neulich erhalten. Die Ärztin muss einen neuen Antrag stellen. Das habe ich schon in Erfahrung gebracht. Die bisherige Genehmigung wird von der neuen Kasse nicht berücksicht. Ich kann mich auch mal bei der Firma erkundigen, die solche Geräte ausleiht. Die müssten es genau wissen.