Re: Frau schwanger, Rückkehr nach Deutschland als Freiberufler (Krankenkassenrecht)
Irgendwas kann da nicht stimmen, denn auch in Belgien unterliegen Selbständige und Freiberufler der Krankenversicherungspflicht* und wenn der Versicherungsverlauf auf einem Formular E104** einer deutschen GKV nachgewiesen werden kann, klappts auch mit der Aufnahme. Falls und warum auch immer nicht, muss die PKV alle drei versichern, was im ungünstigsten Fall bei schwerwiegenden Vorerkrankungen oder schlechter Bonität immer im ungeliebten, weil teuren Basistarif*** zwangsweise geht. Beiträge von zweimal 570€ plus 226€ fürs Kind zusätzlich zweier Pflegeversicherungen werden dann aufgerufen. Fragen? ePost
* http://www.inasti.be/de/selfemployed/insuranceobligation/who.htm
** http://www.krankenkassen.de/ausland/eformulare/e-formular-104/
*** http://www.pkv.de/positionen/basistarif/
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- Frau schwanger, Rückkehr nach Deutschland als Freiberufler -
uspeck,
30.03.2010, 10:10
- Re: Frau schwanger, Rückkehr nach Deutschland als Freiberufler -
RHW,
03.04.2010, 23:08
- Re: Frau schwanger, Rückkehr nach Deutschland als Freiberufler - Joachim Röhl, 06.04.2010, 19:11
- Re: Frau schwanger, Rückkehr nach Deutschland als Freiberufler -
RHW,
03.04.2010, 23:08