Re: von Familenversucherung in die Studentische ohne Unterschrift (Krankenkassenrecht)
Hallo,
nach Ende der Familienversicherung hat man 14 Tage Zeit die Krankenkasse zu wechseln. Wenn die Hochschule innerhalb dieser Zeit nicht eine Bescheinigung der neuen Krankenkasse vorliegen hat, wird man automatisch eigenständiges Mitglied der bisherigen Krankenkasse. Hierfür ist kein Antrag erforderlich, da Versicherungspflicht.
Zu den Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeiträgen gibt es ein spezielles Rundschreiben des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen aus 2009 (oder 2010). Den Text mit den Einzelheiten habe ich im Internet leider nicht gefunden. Ggf. die Krenkenkasse befragen, die man als Alternative ins Auge gefasst hat.
Gruß
RHW
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- von Familenversucherung in die Studentische ohne Unterschrift -
Schnurr-Tiger,
27.04.2010, 17:17
- Re: von Familenversucherung in die Studentische ohne Unterschrift - RHW, 03.05.2010, 09:34