von Familenversucherung in die Studentische ohne Unterschrift (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich habe ein riesen Problem und zwar war ich bis zum 28.03.2010 bei der KKH noch Familienversichert und meine Versicherungstante sagt mir, das sich diese um ein halbes Jahr verlängern könnte, da ich ein Urlaubssemester zwecks der Kindererziehung genommen habe. Heute kam dann raus, das es sich dabei um die Studentische Vericherung handeln würde. So weit seh ich das ein, das das vielleicht ein Kommunikationsproblem war. Aber da erzählte sie mir heute am Telefon, das ich seit dem 28.03.2010 stundetisch versichert wäre. Ich habe aber nie etwas unterschrieben bezüglich einer Studentischen Versicherung. Ist dieser "Vertrag" damit eigentlich rechtsgültig, denn wie gesagt ich habe nie etwas unterschrieben? Denn eigentlich hatte ich vor die Versicherung mit der Studentischen Versicherung zu wechseln. Für den Fall, das dieser Vertrag rechtsgültig sein sollte, kann ich dann von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, da die KKH seit dem 01.03.2010 nen Sonderbeitrag erhebt, ich aber jetzt erst davon erfahren habe?
Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar, denn als Studenten mit Kind ist es finanziell gesehen nicht sehr weit her geholt und da sind 8 Euro im Monat mehr schon ne ganze Menge
Re: von Familenversucherung in die Studentische ohne Unterschrift
Hallo,
nach Ende der Familienversicherung hat man 14 Tage Zeit die Krankenkasse zu wechseln. Wenn die Hochschule innerhalb dieser Zeit nicht eine Bescheinigung der neuen Krankenkasse vorliegen hat, wird man automatisch eigenständiges Mitglied der bisherigen Krankenkasse. Hierfür ist kein Antrag erforderlich, da Versicherungspflicht.
Zu den Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeiträgen gibt es ein spezielles Rundschreiben des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen aus 2009 (oder 2010). Den Text mit den Einzelheiten habe ich im Internet leider nicht gefunden. Ggf. die Krenkenkasse befragen, die man als Alternative ins Auge gefasst hat.
Gruß
RHW