Re: Zuzahlung für Krankentransporte (Krankenkassenrecht)
Hallo,
Leistungen, Beiträge und Zuzahlungen verjähren nach 4 vollen Kalenderjahren.
Wenn bereits ein Verwaltungsakt rechtskräftig geworden ist, gelten stattdessen 30 Jahre.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__45.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__25.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__52.html
Gruß
RHW