Zuzahlung für Krankentransporte (Krankenkassenrecht)

panda77 @, Donnerstag, 06.05.2010, 09:45 (vor 5314 Tagen)

Hallo,

ich habe gerade eine Rechnung für die Zuzahlung beim Krankentransport bekommen. An sich kein Problem, nur: Der Transport war am 08.05.2007! Jetzt meine Frage: Ist der Anspruch der Kasse auf Zuzahlung nicht irgendwann verjährt? Wenn ja, wann?
Danke schon mal im voraus für Ihre Antworten!

Re: Zuzahlung für Krankentransporte

GKV-Profi, Donnerstag, 06.05.2010, 12:54 (vor 5314 Tagen) @ panda77

wäre verjährt am 31.12.2011!

Re: Zuzahlung für Krankentransporte

panda77, Donnerstag, 06.05.2010, 14:26 (vor 5314 Tagen) @ GKV-Profi

OK, danke!

Re: Zuzahlung für Krankentransporte

RHW, Samstag, 08.05.2010, 00:15 (vor 5312 Tagen) @ panda77

Hallo,
Leistungen, Beiträge und Zuzahlungen verjähren nach 4 vollen Kalenderjahren.
Wenn bereits ein Verwaltungsakt rechtskräftig geworden ist, gelten stattdessen 30 Jahre.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__45.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/__25.html
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__52.html
Gruß
RHW

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