ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet (Krankenkassenrecht)
hallo zusammen, ich habe probleme, mit der gesetzlichen KV: ich bin seit dem 05.01.10 hartz 4 empfänger und war vorher selbständig und privat krankenvers, seit dem 01.01.2009 sind die gesetzlichen KV nicht mehr verpflichtet, fälle wie meinen, zu versichern. sie haben mich aber trotzdem versichert (28.04.) und mir die mitgliedsbescheinigung für den hausarzt und dem leistungszentrum gegeben, ich hatte sie über meine situation aufgeklärt. dann kam am 14.05. der anruf von der KV das sie nicht verpflichtet wären und ein brief mit dem datum vom 12.05(habe nichts unterschrieben). die sind doch freiwillig den vertrag eingegangen, bin auch noch in ärztlicher behandlung. was bedeutet nach § 175 SGB V , kann ich dagegen angehen, KV oder Kundenberater??? vielen dank für die hilfe hoffentlich! lg mario
Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 17.05.2010, 05:47 (vor 5303 Tagen) @ Mario Mahler
Hast Du denn eine Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der PKV erhalten und kuck mal nach, ob die GKV den Passus unter Punkt (9) aus dem SGB V §5 zitiert. Falls ja, müßte die Vorversicherungszeit in der PKV über fünf Jahre sein und bis zum 05.01.2011 müßte Dich die Gesellschaft zu alten Vertragskonditionen wieder aufnehmen. Du kannst dann auf den Basistarf* umstellen und der Preis schnurpst runter, weil alle Alterungsrückstellungen mit einfließen. Fragen? ePost
* http://www.pkv.de/publikationen/pkv_publik/archiv/pkv-publik-nr-1-2010/deckungsluecke-im-basistarif-1.pdf
Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet
Mario Mahler , Montag, 17.05.2010, 11:19 (vor 5303 Tagen) @ Joachim Röhl
Viel Dank für die schnelle Antwort.
Nein, eine Bescheinigung zur Vorlage bei der PKV habe ich nicht erhalten, diese sollte mir per Post zugesendet werden. Wo finde ich den Passus unter Punkt (9) der GKV ? Ich habe nur eine Mitgliedserklärung aber ohne Rechtsbelehrung oder § usw.
Ich habe eine Mitgliedsbescheinigung von der GKV erhalten. Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich mind. fünf Jahre in der PKV versichert gewesen sein und dann muss mich (wenn Passus vorhanden) die GKV bis zum 05.01.2011 zu alten Vertragskonditionen wieder aufnehmen. Danach kann ich meinen Tarif umstellen.
Weiterhin stellt sich mir folgende Frage. Nachdem ich die Info hatte das ich ab sofort beider GKV versichert bin ,habe ich den Arzt aufgesucht. Wer übernimmt dafür die kosten, falls ich jetzt doch nicht bei der GKV versichert bin. Kann ich den Sachbearbeiter bzw. die GKV für die Kosten und die falsche Beratung haftbar machen ?
Vielen Dank für die Hilfe, denn ich bin mit der Versicherungsgeschichte überfordert.
Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet
Guter Rat, Montag, 17.05.2010, 12:12 (vor 5303 Tagen) @ Mario Mahler
Hallo Herr Mahler,
für Sie ist § 5a SBG V maßgebend:
Wer durch den Bezug von ALG II versicherungspflichtig (Versicherung durch eine ges. KK) werden würde, wird dies nicht, wenn er zuvor privat krankenversichert war (diese Regelung gilt ab 01.01.09). Das heißt in Ihrem Fall, dass Sie nicht gesetzlich versichert werden können.
Und nun zu Ihrer Frage: Es liegt ganz klar ein Beratungsfehler vor. Die Krankenkasse könnte sich auf § 45 SGB X stützen und die Versicherung ggf. auch für die Vergangenheit zurücknehmen (bitte den § googeln für nähere Details).
Die PKVen müssen einen Basistarif haben, durch den Sie sich versichern könnten. Wenden Sie sich deshalb an Ihre bisherige private KK, um Ihren KV-Schutz sicherzustellen. Die Kosten müsste die PKV übernehmen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Guter Rat
Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet
Mario Mahler , Montag, 17.05.2010, 18:39 (vor 5303 Tagen) @ Guter Rat
viele dank für die tolle hilfe, die ich hier bekomme!!!
ich weiß die gkv ist nicht verpflichtet mich aufzunehmen, §5a SGB V, der kundenberater hat hier einen fehler gemacht, hat mir einen mitgliedschaftsantrag zugeschickt, den ich ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt habe, zusätslich hat er mir zwei mitgliedsbescheinigungen auch noch zugeschickt, eine für meinen hausarzt und eine für das leistungszentrum, die habe ich sofort weitergeleitet.
kann ich denn jetzt auf eine mitgliedschaft bestehen oder beruft sich die gkv auf § 45 SGB X, den ich nicht richtig verstehe, bin vielleicht etwas überfordert oder blöd? wäre für eine aufklärung sehr dankbar!!!
mfg mario mahler
Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet
Guter Rat, Mittwoch, 19.05.2010, 10:14 (vor 5301 Tagen) @ Mario Mahler
Hallo Her Mahler,
zuerst müsste ich Ihnen eine von mir angegebene Rechsquelle berichtigen: § 5 Abs. 5a SGB V (nicht § 5 a SBG V).
Der Kundenberater der KK hat definitiv einen Fehler gemacht.
Jedoch sehe ich keine Möglichkeit, dass Sie in der gesetzlichen KV bleiben können, aufgrund bestehender Rechslage.
§ 45 SGB X besagt, dass Sie einen Vorteil erhalten haben (Zugang zu einer gesetzlichen KK und die damit verbundene Kostenübernahme), der Ihnen jedoch nicht zusteht. Dieser Verwaltungsakt ist definitiv für die Zukunft und evtl. auch für die Vergangenheit (also ab Mitgliedschaftsbeginn) aufzuheben.
Falls Sie die Kosten für die Behandlungen von der ges. KK in Rechnung gestellt bekommen sollten (aufgrund fehlender Mitgliedschaft), reichen Sie diese bei Ihrer privaten KK ein, damit diese die Kosten übernimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Guter Rat
Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet
Mario Mahler , Mittwoch, 19.05.2010, 19:19 (vor 5301 Tagen) @ Guter Rat
vielen dank für ihre zeit die sie mir opfern!!!
was besagt denn der passus unter Punkt (9) der GKV ?
das macht mich richtig fertig mit der gkv und der pkv, das ist ja alles so verzwickt aber so nach und nach kriege ich das hoffentlich hin?
danke für die mühe von ihnen!!!
mfg
mario mahler
Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 19.05.2010, 19:28 (vor 5301 Tagen) @ Mario Mahler
(9) "Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens fünf Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Die Verpflichtung nach Satz 1 endet drei Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens zwölf Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages. Die vorstehenden Regelungen zum Versicherungsvertrag sind auf eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung entsprechend anzuwenden."
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet
Mario Mahler , Mittwoch, 19.05.2010, 22:26 (vor 5301 Tagen) @ Guter Rat
vielen dank für ihre zeit die sie mir opfern!!!
was besagt denn der passus unter Punkt (9) der GKV ?
das macht mich richtig fertig mit der gkv und der pkv, das ist ja alles so verzwickt aber so nach und nach kriege ich das hoffentlich hin?
danke für die mühe von ihnen!!!
mfg
mario mahler