Re: ab dem 01.01.2009 ist die gesetzliche KV nicht mehr vepflichtet (Krankenkassenrecht)

Mario Mahler @, Montag, 17.05.2010, 11:19 (vor 5303 Tagen) @ Joachim Röhl

Viel Dank für die schnelle Antwort.
Nein, eine Bescheinigung zur Vorlage bei der PKV habe ich nicht erhalten, diese sollte mir per Post zugesendet werden. Wo finde ich den Passus unter Punkt (9) der GKV ? Ich habe nur eine Mitgliedserklärung aber ohne Rechtsbelehrung oder § usw.

Ich habe eine Mitgliedsbescheinigung von der GKV erhalten. Wenn ich das richtig verstehe, dann muss ich mind. fünf Jahre in der PKV versichert gewesen sein und dann muss mich (wenn Passus vorhanden) die GKV bis zum 05.01.2011 zu alten Vertragskonditionen wieder aufnehmen. Danach kann ich meinen Tarif umstellen.

Weiterhin stellt sich mir folgende Frage. Nachdem ich die Info hatte das ich ab sofort beider GKV versichert bin ,habe ich den Arzt aufgesucht. Wer übernimmt dafür die kosten, falls ich jetzt doch nicht bei der GKV versichert bin. Kann ich den Sachbearbeiter bzw. die GKV für die Kosten und die falsche Beratung haftbar machen ?

Vielen Dank für die Hilfe, denn ich bin mit der Versicherungsgeschichte überfordert.


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