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Krankenkasse wechselnFragen und Antworten zum Thema Krankenkassenwechsel1. Wann kann man die Krankenkasse wechseln?Die Krankenkasse wechseln können Sie, wenn
Sowohl bei ordentlicher Kündigung als auch bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende 2. Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen bei einer Kassenfusion?Wenn Ihre Krankenkasse mit einer anderen fusioniert und es ergibt sich daraus für Sie Beitragserhöhung (Senkung oder Wegfall der Prämie bzw. Einführung eines Sonderbeitrags), haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Es gelten die in Frage 1 genannten Fristen. 3. Wie kann man die Krankenkasse wechseln?Die Mitgliedschaft in Ihrer aktuellen Krankenkasse können Sie formlos schriftlich kündigen. (Beispiele für Kündigungsschreiben im rtf-Format finden Sie hier: ordentliche Kündigung, Sonderkündigung) Ihre bisherige Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen bis spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Anschließend stellen Sie einen Antrag auf Aufnahme bei Ihrer neuen Krankenkasse und reichen die Kündigungsbestätigung der alten Kasse ein. Sollte es Probleme mit der Aufnahme in die neue Krankenkasse oder mit der Kündigung der alten geben, haben Sie die Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesversicherungsamt 4. Muss die neue Kasse mich aufnehmen?Generell besteht für alle geöffneten gesetzlichen Krankenkasse Aufnahmepflicht für alle Versicherungsberechtigten, egal welche Krankengeschichte vorliegt oder ob z.B. beim Wechsel ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig ist. Wer Versicherungsberechtigter ist, regelt das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Versicherungsberechtigt ist, wer
5. Kann meine neue Krankenkasse die Kündigung meiner alten für mich übernehmen?Leider nein: Die Kündigung müssen Sie persönlich aussprechen. Das geht aber wie gesagt formlos. |