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Leistungen der Gesetzlichen KrankenkassenFragen und Antworten zum Leistungskatalog1. Welche Kasse bietet am meisten?Viele Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich festgelegt. Mit Start des Gesundheitsfonds haben die meisten Krankenkassen Zusatzleistungen, z.B. aus dem Bereich der Prävention oder besondere Leistungen für chronisch Kranke in ihr Programm aufgenommen. Einen umfangreichen Vergleich der Leistungen der Krankenkassen bietet Ihnen unser Vergleichsrechner , der Ihnen zusätzlich noch Vorschläge für passende Wahltarife bietet und Ihnen bei der Auswahl eines für Sie passenden günstigen Krankenkassentarifs hilft. 2. Welche Leistungen sind gesetzlich festgelegt?Die Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen sind im Dritten Kapitel des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) geregelt. Einen festen Leistungskatalog gibt es dabei nicht, das Gesetz legt nur einen Rahmen fest, der den Anspruch auf eine ausreichende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung nach dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft umfasst. Dazu zählen z. B. ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen sowie die Versorgung mit Medikamenten, Hilfsmitteln und häuslicher Pflege. Diese Leistungen müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und notwendig sein. Die genaue Ausgestaltung obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der Richtlinien erstellt und neue Diagnose- und Therapieverfahren prüft. Die abrechnungsfähigen Leistungen und deren Vergütung sind im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. In Ausnahmefällen können Versicherte bei lebensbedrohlichen Erkrankungen auch nicht anerkannte Methoden beanspruchen, wenn eine Aussicht auf Heilung oder Verbesserung besteht. Zusätzlich bieten Krankenkassen erweiterte Satzungsleistungen an, z. B. in den Bereichen Vorsorge, Reha und häusliche Pflege. Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse über die Übernahme im Einzelfall informieren. 3. Was muss ich bei Zusatzleistungen beachten?Krankenkassen können über die gesetzlichen Leistungen hinausgehende Zusatzleistungen, sogenannte "Satzungsleistungen" (z. B. Akupunktur), im Rahmen zeitlich begrenzter Modellvorhaben anbieten. Diese Vorhaben dienen entweder der Erprobung neuer Behandlungsmethoden zur Verbesserung der medizinischen Versorgung oder der Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens. In der Regel laufen Modellvorhaben 3 bis 5 Jahre, wobei maximal 8 Jahre gesetzlich zulässig sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie lange die für Sie relevanten Modellvorhaben noch verfügbar sind. 4. Welche Krankenkasse ist die richtige für mich?Welche Krankenkasse am besten zu Ihnen passt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Große Ersatzkassen und Ortskrankenkassen (AOK) bieten oft umfangreiche Leistungen zum Einheitsbeitrag und verfügen über ein dichtes Filialnetz. Kleinere, regional tätige Krankenkassen punkten hingegen häufig mit persönlicherem Service und direktem Kontakt. Einen umfangreichen Vergleich der Leistungen und Wahltarife der Krankenkassen bietet Ihnen unser Vergleichsrechner . |