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KNAPPSCHAFT
Wahl-/Bonustarife auf einen Blick
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Erstattung: |
255,00 € |
Typ: |
Bonus-Tarif |
Voraussetzung: |
Teilnahme an Gesundheitscheck, Krebsfrüherkennung, Gesundheitskursen etc. |
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Erstattung: |
100,00 € |
Typ: |
Selbstbehalt-Tarif |
Voraussetzung: |
Jährliches Einkommen über 10.000, Mindestalter 18 Jahre |
Selbstbehalt: |
Jährlich 200 € |
Bindungsfrist: |
3 Jahre |
Besonderheiten: |
Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet:
Ambulante vertragsärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Ambulante vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen, Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Abs. 2 SGB V), jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), Leistungen, die während der Schwangerschaft und der anschließenden Schutzfrist (z.B. Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe vor, während und nach der Entbindung) gewährt werden. |
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Erstattung: |
200,00 € |
Typ: |
Selbstbehalt-Tarif |
Voraussetzung: |
Jährliches Einkommen über 20.000, Mindestalter 18 Jahre |
Selbstbehalt: |
Jährlich 320 € |
Bindungsfrist: |
3 Jahre |
Besonderheiten: |
Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet:
Ambulante vertragsärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Ambulante vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen, Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Abs. 2 SGB V), jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), Leistungen, die während der Schwangerschaft und der anschließenden Schutzfrist (z.B. Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe vor, während und nach der Entbindung) gewährt werden. |
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Erstattung: |
300,00 € |
Typ: |
Selbstbehalt-Tarif |
Voraussetzung: |
Jährliches Einkommen über 30.000, Mindestalter 18 Jahre |
Selbstbehalt: |
Jährlich 450 € |
Bindungsfrist: |
3 Jahre |
Besonderheiten: |
Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet:
Ambulante vertragsärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Ambulante vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen, Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Abs. 2 SGB V), jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), Leistungen, die während der Schwangerschaft und der anschließenden Schutzfrist (z.B. Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe vor, während und nach der Entbindung) gewährt werden. |
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Erstattung: |
400,00 € |
Typ: |
Selbstbehalt-Tarif |
Voraussetzung: |
Jährliches Einkommen über 40.000, Mindestalter 18 Jahre |
Selbstbehalt: |
Jährlich 600 € |
Bindungsfrist: |
3 Jahre |
Besonderheiten: |
Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet:
Ambulante vertragsärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Ambulante vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen, Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Abs. 2 SGB V), jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), Leistungen, die während der Schwangerschaft und der anschließenden Schutzfrist (z.B. Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe vor, während und nach der Entbindung) gewährt werden. |
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Erstattung: |
500,00 € |
Typ: |
Selbstbehalt-Tarif |
Voraussetzung: |
Jährliches Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, Mindestalter 18 Jahre |
Selbstbehalt: |
Jährlich 800 € |
Bindungsfrist: |
3 Jahre |
Besonderheiten: |
Folgende Leistungen werden nicht auf den Selbstbehalt angerechnet:
Ambulante vertragsärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Ambulante vertragszahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen, Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Abs. 2 SGB V), jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V), Leistungen, die während der Schwangerschaft und der anschließenden Schutzfrist (z.B. Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe vor, während und nach der Entbindung) gewährt werden. |
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Erstattung: |
140 (1. Jahr), 220 (2. Jahr), 300 (3. Jahr) € |
Typ: |
Prämien-Tarif |
Voraussetzung: |
Jährliches Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, Mindestalter 18 Jahre |
Bindungsfrist: |
3 Jahre |
Besonderheiten: |
Beschränkt auf freiwillig Versicherte. Das Angebot gilt für alle volljährigen, freiwilligen Mitglieder der Knappschaft, die Höchstbeiträge zahlen und deren Anspruch auf Leistungen nicht ruht. Keine Anrechnung von Kosten für Leistungen für Ambulante vertragsärztliche bzw. -zahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, zur Prävention und Selbsthilfe, zur Verhütung von Zahnerkrankungen, medizinische Vorsorgeleistungen, Gesundheits- und Kinderuntersuchungen sowie Leistungen für Versicherte unter 18 Jahren. Keine Kombination mit Selbstbehalttarifen. |
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Quelle: Angaben der KNAPPSCHAFT.
Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr.
Erfasst wurden nur Wahltarife, aus denen sich eine echte Beitragsermäßigung durch Rückerstattung eines Teils der Krankenkassenbeiträge ergibt. Programme mit Sachprämien und Zuschüssen zu bestimmten Kursen etc. wurden nicht berücksichtigt, ebenso Tarife, die bestimmten Versichertengruppen vorbehalten sind (wie z.B. DMP-Programme für chronisch Erkrankte)
Alle Angaben ohne Gewähr.
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